Österreich

Messer im Bauch – Mann hat Raubüberfall erfunden

Heute Redaktion
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Das Projekt Eggenberge liegt an der Ecke Alte Poststraße und Georgigasse in Graz.
Das Projekt Eggenberge liegt an der Ecke Alte Poststraße und Georgigasse in Graz.
Bild: Google Maps

Ein 25-Jähriger ist am Dienstag im Lift eines Wohnbaus angeblich von einem Mann mit einem Messer verletzt worden. Nun stellte sich heraus: Der Raubüberfall war fingiert.

Der 25-Jährige sei gegen 16.00 Uhr im Lift eines Wohnhauses von einem unbekannten Mann überfallen und mit einem Messer verletzt worden - "Heute.at" berichtete.

Dabei habe der Bosnier aus Graz einen Stichverletzung im Bauch erlitten, der Täter flüchtete mit rund 2.000 Euro in unbekannte Richtung, so das Opfer in einer ersten Einvernahme.

Ein Hausbewohner hatte den 25-Jährigen mit einer Stichverletzung im Lift vorgefunden und sofort die Rettung verständigt. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief aber ohne Erfolg. Auch das Einsatzkommando Cobra war im Einsatz.

Beamten werden misstrauisch

Nach der Erstversorgung wurde der verletzte Mann mit der Rettung in das UKH Graz-West eingeliefert, wo er wegen des Verdachts der inneren Verletzungen notoperiert wurde. "Dabei konnte festgestellt werden, dass es sich lediglich um eine leichte und oberflächliche Stichverletzung handelte", so die Polizei.

Im Laufe der Ermittlungen wurden die Beamten dann immer misstrauischer. Es erhärtete sich sogar der Verdacht, dass sich der 25-Jährige die Stichwunde selbst zugefügt haben könnte.

Bei seiner Vernehmung am Mittwoch zeigte sich der Bosnier schließlich geständig. Er gab zu, den Raubüberfall nur vorgetäuscht zu haben. Die Stichverletzung habe er sich mit einem Messer aus seiner Küche, nach mehreren Stichversuchen durch eine Jacke, selbst im Bereich des Bauches zugefügt.

Geld von Vater für Computer ausgegeben

Als Motiv für die Vortäuschung gab der 25-Jährige an, aus Scham gehandelt zu haben. Sein Vater aus Bosnien hatte im Geld für den Lebensunterhalt geschickt, allerdings gab es der Sohn für Computer und Zubehör aus. Aus diesem Grund habe er eine Rechtfertigung gebraucht.

Der 25-Jährige wird wegen "Vortäuschung einer mit einer Strafe bedrohten Handlung" (§ 298 StGB) angezeigt. Zudem muss er mit Kostenersatz für den entstandenen Polizeieinsatz rechnen. (wil)