Die blutige Axt-Attacke mitten in Linz sorgte im April für Entsetzen. Jetzt gibt es in dem Fall eine entscheidende Entwicklung: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und beim Gericht einen Antrag auf Unterbringung des 30-jährigen Mühlviertlers in einem forensisch-therapeutischen Zentrum eingebracht.
Wie berichtet, leidet der mutmaßliche Angreifer laut psychiatrischem Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig. Wäre er schuldfähig, müsste er sich wegen versuchten Mordes verantworten. Die Sachverständige geht zudem von einer hohen Gefahr weiterer schwerer Straftaten aus.
Gewisse Anzeichen der Erkrankung sollen bereits im Alter von 17 Jahren aufgetreten sein. Damals habe sich der Mann aber noch "halbwegs normal verhalten", erklärt Staatsanwältin Ulrike Breiteneder im Gespräch mit "Heute". Im Laufe der Jahre soll sich das Krankheitsbild immer stärker ausgeprägt haben.
"Finanziell dürfte es auch nicht so rosig gewesen sein", so Breiteneder. Der 30-Jährige hatte eine Frau aus Afrika geheiratet und wollte sie auf legalem Weg nach Österreich holen. Das habe "offenbar nicht richtig funktioniert". Die Situation soll bei ihm zu Wahnideen geführt haben – deren Adressaten waren Banken.
"Er hat grundsätzlich einen Groll auf Banken gehabt", erklärt die Staatsanwältin. Das dürfte schließlich direkt in die Bluttat gemündet sein: Am 15. April fuhr der 30-Jährige mit einer Axt im Rucksack nach Linz. Vor der Raiffeisenlandesbank am Südbahnhofmarkt eskalierte die Situation.
Der Mühlviertler soll einen Security (40) verfolgt und mehrfach mit der Axt auf dessen Kopf eingeschlagen haben. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, ein Wirt stoppte schließlich den Angriff.
Die Tat wurde laut Staatsanwaltschaft lückenlos von Überwachungskameras aufgezeichnet. Neben dem schwer verletzten Opfer werden deshalb keine weiteren Zeugen benötigt. Gibt das Gericht dem Antrag statt, könnte der 30-Jährige zeitlich unbegrenzt in einer geschlossenen forensischen Einrichtung bleiben – solange von ihm wegen seiner Erkrankung weiterhin eine Gefahr ausgeht.
Derzeit läuft noch eine 14-tägige Einspruchsfrist. Wann über die Unterbringung verhandelt wird, steht noch nicht fest. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.