Vieles wird neu

Große Führerschein-Änderungen! Was alle wissen müssen

Der EU-Führerschein wird digital. Die Plastikkarte bleibt zwar, doch am Steuer ändern sich auch sonst noch einiges in den kommenden Jahren.
Digital  Heute
13.08.2026, 07:47
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Die Plastikkarte verliert ihre Alleinstellung: In den kommenden Jahren bekommt der Führerschein einen digitalen Begleiter. Die EU hat dafür neue Regeln beschlossen, die Österreich schrittweise umsetzen muss.

Im Zentrum steht der mobile Führerschein. Er soll künftig europaweit einheitlich verfügbar sein und über die europäische digitale Identitäts-Wallet genutzt werden können. Spätestens ab 26. November 2029 soll der digitale EU-Führerschein bereitstehen.

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Ganz verschwindet der Führerschein aus Plastik aber nicht. Die EU sieht weiter einen physischen Führerschein vor. Wer also weiterhin eine Karte in der Geldbörse haben will, soll nicht ausschließlich auf das Handy angewiesen sein.

E-Auto-Regel kommt früher

Eine der ersten großen Änderungen betrifft bestimmte Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Für sie soll mit einem B-Führerschein unter Voraussetzungen eine höhere Gewichtsgrenze möglich werden: bis zu 4.250 Kilogramm höchstzulässige Gesamtmasse.

Relevant ist das vor allem bei Elektrofahrzeugen, weil Batterien das Gewicht erhöhen können. Trotzdem gilt: Nicht jedes schwere E-Auto darf dadurch automatisch mit dem normalen B-Führerschein gefahren werden. Der konkrete Anwendungsbereich muss in Österreich noch umgesetzt werden.

Bei bestimmten Kombinationen mit Anhänger nennt die WKO eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 5.000 Kilogramm. Dieses E-Auto-Privileg soll bereits ab 26. November 2027 angewendet werden.

Automatik-Prüfung wird lockerer

Auch beim Automatik-Führerschein kommt Bewegung hinein. Wer die praktische Prüfung mit einem Automatikauto macht, erhält derzeit grundsätzlich den Code 78. Damit ist die Lenkberechtigung auf Automatikfahrzeuge beschränkt.

Künftig soll diese Beschränkung unter bestimmten Voraussetzungen leichter wegfallen können. Vorgesehen sind mindestens sieben Unterrichtseinheiten oder eine spezielle praktische Prüfung. Betroffen sind unter anderem die Klassen A1, A2, A, B1, B und BE.

Wie das in Österreich genau aussehen wird, ist noch offen. Die im Ausgangstext genannte Aufteilung der WKO ist ausdrücklich "kein bereits beschlossenes österreichisches Modell". Diese Bestimmungen müssen bis 26. November 2028 umgesetzt werden und sollen ab 26. November 2029 gelten.

Neue Variante für Fahren mit 17

Österreichs L17-Modell bleibt nach den vorliegenden Informationen erhalten. Zusätzlich bringt die EU aber eine weitere Möglichkeit: Jugendliche sollen künftig mit 17 den B-Führerschein erwerben und bis zum 18. Geburtstag begleitet fahren können.

Die Begleitperson muss mindestens 24 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die passende B-Lenkberechtigung besitzen und darf in den fünf Jahren davor keinen Führerscheinentzug gehabt haben.

Auch im Schwerverkehr gibt es eine mögliche Neuerung. Die EU eröffnet die Option, begleitetes Fahren mit bestimmten Lkw bereits ab 17 Jahren zu erlauben. Das ist aber "keine automatische österreichische Einführung". Österreich muss erst entscheiden, ob diese Möglichkeit übernommen wird.

Keine automatische Arztpflicht für Senioren

Bei Gesundheitsangaben ändert sich ebenfalls der Rahmen. Für Lkw- und Busführerscheine bleibt eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Bei normalen Pkw- und Motorradklassen kann statt einer Untersuchung auch eine schriftliche oder elektronische Selbsteinschätzung möglich werden.

Damit ist keine pauschale Pflicht zu regelmäßigen Gesundheitschecks für alle älteren Autofahrer beschlossen. Mitgliedstaaten dürfen die Gültigkeitsdauer ab 65 Jahren verkürzen, um häufiger Untersuchungen oder Selbsteinschätzungen zu ermöglichen. Welche Lösung Österreich wählt, ist noch nicht festgelegt.

Entzug soll Grenzen überschreiten

Strenger wird es bei schweren Verkehrsdelikten im EU-Ausland. Ab 2030 soll ein Fahrberechtigungsverlust unter bestimmten Bedingungen auch grenzüberschreitend wirken.

Betroffen sind unter anderem schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie schwere Delikte mit Todesfolge oder schweren Verletzungen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Fahrberechtigungsverlust von mindestens drei Monaten.

Klar ist damit: Der Führerschein wird nicht über Nacht neu erfunden. Die Umstellung kommt in Etappen – zuerst bei bestimmten E-Autos, später beim Handy-Führerschein, Automatik-Code, Fahren mit 17 und grenzüberschreitenden Fahrverboten.

{title && {title} } red, {title && {title} } 13.08.2026, 07:47