Oberösterreich

Großpleite: Disco-Betreiber müssen ins Gefängnis

Zwei Linzer Disco-Betreiber wurden am Dienstag nach einer Großpleite zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.

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Die beiden Angeklagten wurden zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.
Die beiden Angeklagten wurden zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.
fotokerschi.at

Eigentlich war der Prozess gegen zwei Discobetreiber, Vater und Sohn (63, 44), für drei Tage am Linzer Landesgericht angesetzt. Doch schon am Dienstag folgte nach wenigen Stunden Verhandlungsdauer das Urteil gegen die beiden. Sie wurden nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft (sechs Monate davon unbedingt) verurteilt. 

Der angerichtete Schaden ließ sich nicht mehr exakt beziffern. Er lag laut Anklage aber auf über fünf Millionen Euro (wir berichteten). 

Fünf Gesellschaften betrieben

Zwischen 2006 und 2014 waren die Betreiber für fünf Gesellschaften mit mehren Betrieben verantwortlich. Anfangs florierende Geschäfte veranlassten die beiden Angeklagten dazu, weitere Betriebe zu eröffnen. Zuletzt waren es zwölf. 

Darunter befanden sich aber auch nicht rentable Lokale. Als dann finanzielle Probleme auftraten, begannen die Beschuldigten laut Anklageschrift damit, "wirtschaftlich unvertretbare Kredite" in Verlustbetriebe zu schieben. 

2014 ging es sich dann aber nicht mehr aus. Die Folge: Schulden bei Banken, Getränkelieferanten, Krankenkasse und Finanzamt. 

Der strafrechtliche Vorwurf beinhaltete das Verbrechen der betrügerischen Krida und das Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen.

"War kein Zahlenmensch"

Der genaue Wortlaut aus der Anklageschrift: Dem Erstangeklagten (63) und dessen Sohn wird vorgeworfen, in Linz als faktische und teilweise handelsrechtliche Geschäftsführer das Vermögen der Gläubiger von fünf Gesellschaften aus dem Discobereich um insgesamt 5,29 Millionen Euro geschmälert und grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit vier dieser Unternehmen herbeigeführt zu haben.

Bei der Verhandlung zeigten sich die beiden voll geständig. Allerdings könnten sie sich laut eigenen Angaben nicht mehr an die einzelnen finanziellen Vorgänge erinnern. Sie hätten es auch nicht zur Gänze verstanden. Der Vater meinte: "Ich war kein Zahlenmensch." Vater und Sohn bestritten auch, sich gegenseitig bereichert zu haben.

Die genaue Schadenssumme sei nicht mehr exakt feststellbar. Die rechtlich relevante Wertgrenze von 300.000 Euro wurde mehrfach überschritten. Der Richter verurteilte die beiden im Sinne der Anklage zu zwei Jahren Haft (sechs Monate davon unbedingt).

Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis, sowie den Umstand, dass die beiden seit sechs Jahren einen ordentlichen Lebenswandel vorweisen können. 

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