Nie war Österreich so mächtig wie während der Monarchie. Manche trauern dieser Zeit noch hinterher, wollen ihr "blaues Blut" zu Papier bringen. Hin und wieder "rutscht" ihnen beim Unterschreiben oder auf Visitenkarten ein Titel wie "Freiherr" oder "Erzherzog" heraus.
Da der Adel 1919 abgeschafft worden ist, verhalten sich Menschen, die sich als Adelige ausgeben, strafbar und müssen laut Gesetz 20.000 Kronen – das entspricht heute 14 Cent – zahlen oder für sechs Monate ins Gefängnis gehen.
Präventiver Gesetzescharakter sieht anders aus. Laut "Presse" wurde etwa 2007 ein Mann, der sich auf Visitenkarten als Freiherr ausgab, zwar verurteilt. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien verzichtete jedoch gnadenhalber auf die "Höchststrafe" und senkte die Geldbuße auf lächerliche zehn Cent.
Entschließungsantrag lag auf Eis
Die frühere Grünen-Abgeordnete Daniela Musiol sorgte für einen Entschließungsantrag, der nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament nicht weiter verfolgt wurde. Nun will die Grüne Sigrid Maurer am Mittwoch im Verfassungsausschuss Bewegung in die Sache bringen.
"Der Strafrahmen wurde folglich seit 1919 nie der aktuellen Währung und dem Wertindex angepasst", wird im Antrag bemängelt.
Forderung nach "adäquater Verwaltungsstrafe"
Die Bundesregierung bzw. der Kulturminister werde aufgefordert, "dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Adelsaufhebungsgesetzes vorzulegen, damit Übertretungen des Verbots, Adelsbezeichnungen zu führen, jedenfalls mit einer adäquaten Verwaltungsstrafe geahndet werden können."
(aj)