Politik

Grüner Rathausklub wegen übler Nachrede verurteilt

Heute Redaktion
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Der Grüne Klub und David Ellenson hatten Herwig Götschober (FPÖ) unterstellt, bewusst Neonazi-Codes zu verwenden. Sie wurden nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt.

Das Wiener Landesgericht hat am Donnerstag entschieden, dass sich der Grüne Klub im Wiener Rathaus und Klubobmann David Ellensohn der üblen Nachrede schuldig gemacht haben.

Der Grund: Sie haben Herwig Götschober, den Vorsitzenden der Burschenschaft "Bruna Sudetia", im November 2018 via Aussendung und auf Facebook unterstellt, dass dieser bewusst Nazi-Codes als Telefonklappe im Verkehrsministerium verwenden würde.

Götschober hatte als Pressereferent im Ministerium von Norbert Hofer (FPÖ) die Durchwahl 8818. Dabei handle es sich um einen Code für "Heil Hitler" bzw. "Adolf Hitler", wie Ellensohn und der Grüne Klub behaupteten. Götschober würde die Durchwahl bewusst verwenden, lautete der Vorwurf, der dann im Jänner 2019 widerrufen wurde.

Vorwürfe würde Karriere erschweren

Trotzdem hatte Götschober ein Verfahren wegen übler Nachrede angestrengt. Seinem Anwalt zufolge beabsichtigte der Grüne Klub das Berufsleben seines Mandanten aus "politischem Kalkül" tot zu schreiben. Im Internet würde der Vorwurf zudem bestehen bleiben.

Die Gegenseite argumentierte, dass mehrere Klappen im Verkehrsministerium mit der 81 beginnen würden und angesichts der "Umtriebe der FPÖ und Gesinnungsgenossen" es allseits bekannt sein sollte, dass es sich bei 8818 um einen Neonazi-Code handle. Außerdem pflege Götschober Kontakt zu rechtsextremen Kreisen.

Üble Nachrede

Richter Stefan Romstorfer entschied, dass Götschober sich die Behauptungen nicht unterstellen lassen muss. Das Wiener Landesgericht verurteilte den Grünen Klub und Ellensohn wegen übler Nachrede zu insgesamt 5.000 Euro und zur Veröffentlichung des Urteils.

Beide Seiten haben keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

(ek)