Ab 1. Juli kann in Österreich der Handwerkerbonus in Anspruch genommen werden. Mit dem Start der Homepage www.handwerkerbonus.gv.at stehen den Bürgern ab sofort alle Informationen zum Handwerkerbonus zur Verfügung.
stehen den Bürgern ab sofort alle Informationen zum Handwerkerbonus zur Verfügung.
Ab 1. Juli 2014 erhalten Privatpersonen mit dieser Fördermaßnahme einen Betrag von bis zu 600 Euro für die Inanspruchnahme von Leistungen eines Professionalisten. Konkret bedeutet das: Gefördert werden künftig offiziell versteuerte Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten im Zusammenhang mit Renovierung sowie Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland.
Für den Handwerkerbonus stehen heuer bis zu zehn und im nächsten Jahr bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragsstellung ist nach Umsetzung der Maßnahmen und frühestens ab Juli 2014 möglich. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2015 erbracht und abgeschlossen werden. Die betreffenden Unterlagen sind ab sofort unter zum erhältlich und können elektronisch, per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.
Gegen Schwarzarbeit
Der Handwerkerbonus ist eine Unterstützung bei Sanierungen von Wohnraum. Gleichzeitig ist die Förderung ein Beitrag bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. "Mit dem Handwerkerbonus haben wir ein wichtiges Instrument geschaffen, das faires Wirtschaften in Österreich erleichtern und gleichzeitig Wirtschaft und Konjunktur ankurbeln soll", zeigen sich Vizekanzler und Finanzminister Michael Spindelegger und WKO-Präsident Christoph Leitl über die Einführung erfreut.