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Gruppen-Vergewaltigung: Kind (14) jetzt in Haft

Am Freitag vergewaltigten im deutschen Mülheim an der Ruhr fünf Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren eine junge Frau. Ein 14-Jähriger ist in Haft.

Heute Redaktion
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Deutsche Medien bezeichnen sie als "Kinder des Schreckens", ihre Tat schockiert derzeit das ganze Land: Am Freitag soll eine aus fünf Buben bestehende Gruppe im nordrhein-westfälischen Mülheim an der Ruhr eine junge Frau (18) vergewaltigt haben. Die Vernehmungen der Tatverdächtigen, zwei Zwölfjährigen und drei Vierzehnjährigen, von Samstag müssten nun ausgewertet werden, sagte ein Sprecher der Polizei in Essen.

Wer sind die Täter?

Laut Recherchen der "Bild" (Bezahlartikel) sind die fünf Buben im bulgarischen Pasardschik geboren und teilweise gar miteinander verwandt. Vier sollen zur Tat geschwiegen haben. Lediglich ein Mitglied der Gruppe (12) soll gegenüber der Zeitung gesagt haben: "Ich habe mit meinem Bruder Fußball gespielt, ich war nicht dabei." Die drei 14-Jährigen sollen laut einem Polizeisprecher alle in Mülheim bei ihren Eltern leben und bisher polizeilich noch nicht erheblich in Erscheinung getreten sein. Zudem seien sie EU-Ausländer.

Was man bis jetzt über den Vorfall weiß

Wie die "Bild" schreibt, soll sich das 18-jährige Opfer am Freitagabend in Mülheim an der Ruhr (NRW) mit seinem Freund getroffen haben. Als dieser wegging, soll einer der insgesamt fünf Täter, ein 14-Jähriger, mit seinem Kumpel auf die junge Frau zugekommen sein und gesagt haben, dass sie ihr "etwas Lustiges" zeigen wollten.

Die geistig leicht behinderte Frau soll den Kindern in ein nahegelegenes Waldstück gefolgt sein, wo weitere drei Buben auf sie gewartet hätten. Dort soll die Frau zum Oralsex gezwungen und geschlagen worden sein. Wie sie später der Polizei gegenüber angegeben hat, sollen ihre Peiniger das Ganze auch noch mit dem Handy gefilmt haben.

Nach knapp einer Stunde wurde ein 61-jähriger Anwohner auf die Gruppe aufmerksam und eilte der Frau zu Hilfe. Laut seiner Aussage soll die Frau traumatisiert und verletzt auf dem Boden gelegen haben. Die Polizei konnte die Verdächtigen kurz darauf in Gewahrsam nehmen.

Deshalb gab es keinen Haftbefehl

Ein Polizeisprecher sagte gegenüber der Zeitung: "Nachdem wir ermittelt haben, dass zwei aus der Gruppe zwölf Jahre alt und somit strafunmündig sind, haben wir sie noch an Ort und Stelle an die Eltern übergeben." Festgenommen wurden lediglich die drei 14-Jährigen, die die Nacht auf der Polizeistation verbringen mussten, am Samstag aber wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.

Videoaufnahmen, die "Bild" vorliegen, zeigen, wie die Buben aus dem Polizeigebäude ins Freie laufen – barfuß, winkend, in Jeans und Jeansjacke gekleidet – und von ihren Verwandten in Empfang genommen werden. Ihre Schuhe wurden als Beweismittel sichergestellt.

Laut einem Ermittler hat ein Haftbefehl in diesem Fall keine Aussicht auf Erfolg: "Aufgrund der geltenden Gesetzeslage ist es sehr schwierig, so junge Verdächtige in U-Haft zu bringen. Problematisch ist dabei aber, dass sie sich jetzt in Freiheit in Ruhe absprechen können, um die Aussagen des Opfers in Zweifel zu ziehen."

Die Stadt soll den Eltern derweil geraten haben, die Kinder in der kommenden Woche nicht zur Schule zu schicken, da ohnehin bald die Sommerferien beginnen. Für die Jugendlichen gelte aber eigentlich weiter die Schulpflicht. Laut einem Polizeisprecher ist keine Begleitung für die drei 14-Jährigen geplant.

Rainer Wendt (62), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, plädiert nach den jüngsten Ereignissen dafür, dass das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland herabgesetzt wird. Denn: Die 12-Jährigen kommen straffrei davon, den 14-Jährigen drohen im Falle einer Verurteilung maximal fünf Jahre Jugendhaft.

Am Abend doch Haft verhängt

Eine Wendung gab es am Montagabend: Einer der 14-Jährigen wurde nun doch in Haft genommen, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg mitteilte. Grund dafür sei Wiederholungsgefahr. Der Verdächtige sei bereits im Alter von zwölf Jahren als Strafunmündiger wegen zwei Fällen von sexueller Belästigung polizeilich bekannt. (rab)