Politik

Gudenus siegt vor Gericht gegen "Ibiza-Anwalt"

Anwalt M. soll in die Erstellung des Ibiza-Videos involviert gewesen sein. Verbreiten darf er es per Gerichtsbeschluss nun nicht mehr.

Heute Redaktion
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Johann Gudenus trat in Folge der Ibiza-Affäre von allen politischen Ämtern zurück und aus der FPÖ aus. In Zusammenhang mit der Causa kann er nun aber einen Erfolg verbuchen.

Das Oberlandesgericht Wien hat nämlich eine einstweilige Verfügung bestätigt, die es dem Innenstadt-Anwalt M. verbietet, das (gesamte) "Ibiza-Video" zu verbreiten. Gudenus hatte das beantragt. Der Anwalt soll in die Erstellung des Videos involviert gewesen sein. Er hatte einmal über seinen Rechtsvertreter erklärt, er sehe darin ein "zivilgesellschaftliches Projekt".

Urteil gegen Anwalt

Das Oberlandesgericht Wien ging in seiner Entscheidung von der Annahme aus, dass der beklagte Rechtsanwalt Zugriff auf dieses Video habe. Detail am Rande: Die "Soko Ibiza" fand bei einer Hausdurchsuchung keine Kopie des siebenstündigen Videomaterials.

"Da es [das Video, Anm.] das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung aufzunehmen und Dritten zugänglich zu machen, wäre die Veröffentlichung des Videos, das ohne Kenntnis des Klägers aufgenommen wurde, durch den Beklagten rechtswidrig", heißt es in einer Mitteilung der Justiz.

Medienberichte nicht betroffen

Das Oberlandesgericht Wien ging auch der Frage nach, ob die Veröffentlichung des gesamten Videos vom Grundrecht auf Informationsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt ist. Die Filmaufnahmen seien allerdings "im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig" gewesen. Die Art der Weitergabe sei "im besonderen Maße" geeignet gewesen, Gudenus' Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Anwalt M. kann ein Rechtsmittel einlegen, dann ginge der Fall an den Obersten Gerichtshof. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. Ausdrücklich nicht betroffen von dem Urteil ist die Veröffentlichung einiger Videosequenzen durch die "Süddeutsche Zeitung" und den "Spiegel".

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