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Gusenbauer könnte in den USA Haftstrafe drohen

Heute Redaktion
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Alfred Gusenbauer
Alfred Gusenbauer
Bild: Reuters

Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) könnten in den USA wegen verbotenem Lobbying bis zu fünf Jahren Haft drohen, wie die "Presse" am Donnerstag berichtet.

Foreign Agents Registration Act (FARA) heißt die Richtlinie, die die Registrierung von Personen vorschreibt, die in den USA für ausländische Rechtspersonen "Propaganda" machen. Höchststrafe: 5 Jahre Haft.

Falls Ex-Kanzler Gusenbauer von dem früheren Wahlkampfmanager von US-Präsident Donald Trump, Paul Manafort, bezahlt wurde, um für den ukrainischen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch im Rahmen der sogenannten "Hapsburg Group" in den USA Lobbying zu betreiben, dann könnte dieses Gesetz schlagend werden, zitiert die Zeitung einen US-Anwalt.

Gusenbauer hätte sich in diesem Fall als Agent registrieren lassen müssen, so der Anwalt gegenüber der Zeitung. Allerdings räumte er ein, dass Gusenbauer auch straffrei ausgehen könnte, wenn er glaubhaft macht, nicht gewusst zu haben, von wem er bezahlt wurde.

Der Ex-Bundeskanzler wiederholte am Donnerstag gegenüber der APA auf Anfrage, er sei dazu von den amerikanischen Behörden bisher nicht kontaktiert worden.

(red)