Österreich

Dornbirn-Killer ist zurechnungsfähig

Heute Redaktion
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Am zweiten Verhandlungstag im Mordprozess gegen Söner Ö., der im Februar 2019 den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben soll, wurde das Gutachten präsentiert.

Laut dem Gerichtsgutachter Reinhard Haller leidet der Angeklagte an psychischen Störungen, sei aber dennoch zurechnungsfähig.

Früher Drogenmissbrauch

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat der Prozess am Montag in Feldkirch gegen Söner Ö. begonnen. Zum Vorwurf des Mordes hat sich der 35-Jährige nicht schuldig bekannt.

Söner Ö. zeigte sich geständig, den Mann erstochen zu haben. Er wollte den Sozialamtsleiter lediglich "verletzen", es sei ein Unfall gewesen.

Wie Gerichtsgutachter Reinhard Haller am Dienstag vor Gericht erklärte, wurde der Angeklagte früh straffällig. Dazu kam ein früher Drogenmissbrauch. Seit Jahren soll er jedoch "clean" sein, was illegale Drogen angeht. Mit 14 Jahren habe er begonnen, Drogen zu nehmen. Neben Cannabis hatte er auch Heroin und Kokain konsumiert.

Zurechnungsfähig mit Einschränkungen

Sein Aufenthalt in der Türkei, bei dem er "mit vielen Kriegsgräueln konfrontiert" gewesen sei, hätte seine Hemmung zu töten herabgesetzt. "Wo Töten an der Tagesordnung ist, senkt das erfahrungsgemäß die Hemmschwelle", sagte Haller.

Zur Tatzeit war Söner Ö. leicht alkoholisiert. Haller meinte abschließend, dass der Angeklagte weniger in der Lage ist, sich zu kontrollieren als andere Menschen.

Das hänge mit seiner kriminelle Karriere, dem Drogenkonsum, seine Hyperaktivität als Kind und mit den Erfahrungen der Folter beim türkischen Militär zusammen.

Der Gerichtsgutachter hält den Angeklagten für zurechnungsfähig, wenn auch mit Einschränkungen. Die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sieht Haller nicht gegeben.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.