Österreich

So lange wird Robert K. wirklich in Haft bleiben

Heute Redaktion
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Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen Robert K. – 13 Jahre Gefängnis – kritisieren einige eine vermeintlich kurze Haft. Ist dem wirklich so?

Am späten Mittwochabend sprachen die Geschworenen am Wiener Landesgericht für Strafsachen Robert K. (16) des Mordes an Hadishat G. (7) schuldig. Er war bei der Tat zurechnungsfähig und wurde zu 13 Jahren Haft plus Anstaltseinweisung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Direkt danach wurde in sozialen Netzwerken Kritik laut. Es sei ein "Kuschelurteil" und der Verurteilte könne sogar nach weit weniger Jahren schon wieder frei kommen, so der Tenor der Kritiker.

Ist dem so?

Auf den ersten Blick scheint das Urteil für Außenstehende tatsächlich "mild" zu sein. "Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen", heißt es in § 75 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB).

Doch lebenslang bedeutet nicht, dass man ein Leben lang im Gefängnis sitzt – sondern mindestens 15 Jahre. Wenn danach keine Gefahr mehr besteht, dass der Betroffene weitere Straftaten begeht, kann er frei kommen, allerdings bekommt er danach eine zehnjährige "Probezeit".

Lebenslange sitzen 22,5 Jahre

Im Durchschnitt sitzen "Lebenslängliche" in Österreich 22,5 Jahre im Gefängnis. "Lebenslang" kommt für Robert K. allerdings nicht in Frage, denn der Verurteilte ist 16, und das Jugendgerichtsgesetz für 14 bis 17-jährige kennt keine lebenslange Freiheitsstrafe.

Auch im Strafrecht junger Erwachsener (18 bis 21 Jahre) gibt es keine Strafdauer über 15 Jahre. Vereinfacht: Erst wer über 21 Jahre alt ist, kann zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

13 Jahre Haft für K. ist in diesem Fall am oberen Ende der "Strafskala", im Gesetz heißt es "wenn ein Jugendlicher die Tat nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres begangen hat", drohe eine "Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren". Ein Zusatz im Urteil schließt aber aus, dass K. nach 13 Jahren – oder sogar früher – wieder ein freier Mann ist: "Einweisung".

Einweisung: Die verschiedenen Varianten

–"Einweisung" bedeutet, dass unzurechnungsfähige Täter sofort bei einem Urteil statt in ein herkömmliches Gefängnis in speziell eingerichtete Haftanstalten oder Kliniken eingewiesen werden, in denen sie beobachtet und therapiert werden.

–Bei zurechnungsfähigen Tätern wird der Verurteilte meist erst nach der Verbüßung der Gefängnisstrafe eingewiesen. Das Besondere an der Einweisung: Im Gegensatz zur Strafhaft wird die Maßnahme nicht zeitlich begrenzt ausgesprochen – und es besteht keine Aussicht auf eine Aussetzung zur Bewährung.

–"Eingewiesene" werden meist einmal pro Jahr darauf untersucht, ob sie entlassen oder weiter untergebracht werden müssen. Im Fall von K. könnte er zukünftig etwa in der dafür vorgesehenen Justizanstalt Wien Mittersteig oder in der geschlossenen Abteilung des Wiener Otto-Wagner-Spitals untergebracht und behandelt werden. Bisher sitzt K. in einem Gefängnis in einem anderen Bundesland – auis Sicherheitsgründen, da es Gerüchte um Blutrache-Schwüre aus dem Umfeld der Opfer-Familie gibt.

K. sitzt vielleicht wirklich ein Leben lang

Anfang 2018 befanden sich 917 Personen in Österreich im so genannten Maßnahmenvollzug. 523 davon wurden als unzurechnungsfähig eingestuft. An der "Einweisung" wird auch immer wieder Kritik laut: So steige jährlich die Zahl der Eingewiesenen und das Gesetz ermögliche es theoretisch, Menschen auch bei "kleineren" Vergehen auf unbestimmte Zeit und ohne die Aussicht auf eine private Zukunft festhalten zu können.

So werden es bei Robert K., sollte er letztlich rechtskräftig verurteilt und eingewiesen werden, weit mehr als 13 Jahre sein, die er nicht in Freiheit verbringen wird. Theoretisch könnte er sogar sein Leben lang festgehalten werden, wenn er Jahr für Jahr als weiter gefährlich eingestuft wird.

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