Eine Klinge aus einem Einwegrasierer soll bei der tödlichen Attacke auf einen 19-Jährigen in der Justizanstalt Klagenfurt zum Einsatz gekommen sein. Brisant: Die Rasierklinge durfte sich im Haftraum befinden. Gegen den 17-jährigen Mitinsassen wird wegen Mordverdachts ermittelt.
Der Angriff ereignete sich in der Nacht auf Dienstag. Die Obduktion ergab, dass Schnittwunden im Halsbereich tödlich waren. "Tatmittel war die Klinge eines Einwegrasierers", sagte Christian Pirker, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegenüber der "Krone".
Spuren eines Kampfgeschehens gibt es laut Pirker nicht. Das könnte darauf hindeuten, dass der 19-Jährige im Schlaf angegriffen wurde und sich nicht mehr wehren konnte. Zum Todeszeitpunkt, möglichen Zeugen und dem genauen Ablauf machte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben.
Der 19-Jährige saß in Strafhaft, sein 17-jähriger Mitinsasse in U-Haft. Keiner der beiden war wegen schwerster Gewaltdelikte inhaftiert. Dem 17-Jährigen werden versuchte Brandstiftung und mehrfache gefährliche Drohung vorgeworfen. Seine U-Haft war wegen Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr verhängt und zuletzt verlängert worden.
Unklar ist, wie lange sich die beiden eine Zelle teilten und was sich dort in den Morgenstunden abspielte. Der Alarmknopf für Notfälle wurde offenbar nicht ausgelöst. Am Morgen entdeckte die Justizwache den 19-Jährigen leblos und schlug Alarm.