Österreich

Haft zu Ende, aber Prügel-Abuu kommt nicht frei

Abuu S. (17), der die damals 15-jährige Patricia gemeinsam mit einer Gruppe Jugendlicher brutal verprügelte, soll eingewiesen werden.

Heute Redaktion
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Abuu (li.) beim Treffen mit "Heute" vor seiner Verhaftung: Sein Freund Minkail schützte ihn auf der Straße vor Volkswut
Abuu (li.) beim Treffen mit "Heute" vor seiner Verhaftung: Sein Freund Minkail schützte ihn auf der Straße vor Volkswut
Bild: Sabine Hertel

Die damals 15-jährige Patricia wurde im November vergangenen Jahres von einer Gruppe Jugendlicher brutalst verprügelt. Während das Opfer mit doppeltem Kieferbruch im Spital lag, verbreitete sich das Video der Attacke wie ein Lauffeuer im Internet.

Einer ihrer Peiniger, Abuu S. (17), hätte seine Haftstrafe nun eigentlich hinter sich. Trotzdem kommt er, Medienberichten zufolge, nicht frei.

Video der Tat auf Facebook

3,2 Millionen Mal wurde das Facebook-Video der Tat aufgerufen, die Diskussion darüber, ob es offline genommen werden sollte, erreichte sogar die politische Ebene.

Monatelang schlug der Fall hohe Welle. Einer ihrer Peiniger, der mittlerweile 17-jährige Abuu S. fiel auch mit Hasstiraden auf Facebook auf. Er drohte nicht nur einem "Heute"-Redakteur, sondern auch Außenminister Sebastian Kurz.

Urteil

Im "Heute"-Interview erzählte Abuu, wie es zu der Tat kam und drückte seine tiefe Reue über die Geschehnisse aus. Trotzdem wurde er - wie auch seine Komplizen - zu einer Haftstrafe verurteilt.

Kommt Abuu nicht frei?

Sechs Monate musste er unbedingt ins Gefängnis, weitere 25 Monate bekam er auf Bewährung - auch weil er vorbestraft war. Mittlerweile ist seine sechsmonatige Haftstrafe vorbei, Abuu S. müsste eigentlich freigelassen werden.

Doch ein neues psychiatrisches Gutachten verhindert dies nun offenbar. Medienberichten zufolge attestiert ein Experte ihm "eine erhebliche psychische Grundstörung" und einen "explosiv-aggressiven Charakter mit der Neigung zu erheblicher Gewaltdelinquenz". Das bedeutet: Abuu S. wird als gemeingefährlich eingestuft.

Einweisung

In solchen Fällen sieht das Gesetz eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vor. Für die Insassen der Anstalten gibt es kein fixes Entlassungsdatum. Erst wenn ein Gutachter der Meinung ist, Abuu ist nicht mehr gefährlich, kann er freikommen.

Mutter will klagen

Die Mutter des Tschetschenen will gegen die Einweisung ankämpfen. Sie hat einen Anwalt beauftragt.

Lesen Sie hier alle Artikel zu dem Fall:

Verprügelte Patricia: Abuus Freunde drohen jetzt allen

Schläger Abuu erzählt, wie es zur Tat kam und wie tief er bereut

Prozess um Prügel-Video: Haft für Patricias Peiniger

Hassposter Abuu sitzt jetzt in U-Haft

Acht Wega-Beamte nahmen Patricias Schläger fest

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"Ich bin das verprügelte Mädchen aus dem Video" (red)