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Halal-Fleisch bekommt kein Bio-Logo

Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die rituelle Schlachtungsmethode nicht die Tierschutzstandards erfülle.

Heute Redaktion
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Halal-Fleisch kein europäisches Bio-Logo verwenden darf. Der Grund dafür ist die Schlachtungsmethode. Denn bei der rituellen Schlachtung werden die Tiere nicht betäubt. Für den Europäischen Gerichtshof erfüllt diese Methode nicht die höchsten Tierschutzstandards.

Hintergrund der Debatte war ein Rechtsstreit in Frankreich. Ein Verband bestand darauf, dass das Gütezeichen auf Halal-Fleischlaibchen verboten werden soll. Das französische Verwaltungsgericht wandte sich an den EuGH und wollte wissen, ob das Bio-Logo denn auf dem Fleisch von rituell geschlachteten Tieren erlaubt ist.

Fehlende Betäubung beeinträchtigt Tierwohl

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine Betäubung zum Wohl des Tieres vorgenommen werden müsse. Bei einer rituellen Schlachtung wird auf diese jedoch verzichtet.

Das Bio-Logo soll, "das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch/biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse zu wahren und zu rechtfertigen", heißt es in der Begründung. Im Fall des Halal-Fleisches könne man das nicht garantieren.

(slo)