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Handwerkerbonus fixiert: Förderung nur halb so hoch

Heute Redaktion
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Bild: christian fuerthner

Das Finanzministerium hat nun ein Modell für den "Handwerkerbonus" vorgelegt, mit dem ab Juli offiziell versteuerte Handwerkerleistungen gefördert werden sollen. Pro Jahr können demnach maximal 600 Euro rückerstattet werden. Die Kosten sind für 2014 mit zehn und für 2015 mit 20 Mio. Euro gedeckelt. Danach wird das Modell evaluiert. Die Förderung ist aber nur halb so hoch wie angekündigt.

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Umgesetzt werden soll der "Handwerkerbonus" mit dem Budgetbegleitgesetz voraussichtlich im April – Konsens mit dem Koalitionspartner SPÖ vorausgesetzt, und die wollte am Samstagabend noch keine Einigung bestätigen. Der "Handwerkerbonus" dürfte auch mit der versprochenen Gratis-Zahnspange verknüpft sein, wo dem Vernehmen nach noch keine Einigung vorliegt.

Förderhöhe halbiert

Ein "Sanierungsbonus zur Absetzbarkeit von Handwerkerkosten (für Arbeitskosten, max. 6.000 Euro)" fand sich schon im Regierungsprogramm, aber unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Dass er nun doch schneller kommt, konnte die Wirtschaft im Zuge der Verhandlungen ums kommende Steuerpaket erreichen.

Allerdings wurde die Förderhöhe gegenüber den ursprünglichen Plänen halbiert: Eingereicht werden können nämlich nur Rechnungen bis zu 3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Rückerstattet werden dann 20 Prozent des Rechnungsbetrages, pro Jahr und Förderwerber also maximal 600 Euro. Das Finanzministerium begründet die niedrigere Grenze damit, dass dadurch mehr Bürger profitieren können, weil heuer höchstens zehn Mio. Euro und kommendes Jahr maximal 20 Mio. Euro an Förderung ausgezahlt werden. Finanziert wird dies aus den im Budget eingeplanten "Offensivmitteln".

"Handwerkerbonus" gegen Schwarzarbeit

Gefördert werden offiziell versteuerte Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland. Zu beachten ist allerdings, dass nur die Sanierung einer Wohnung gefördert wird, die vom Förderungswerber auch selbst bewohnt wird. Außerdem werden lediglich die Arbeits- und Fahrtkosten (nicht aber beispielsweise Materialkosten) gefördert.

Mit dem „Handwerkerbonus“ soll laut Ministerium Schwarzarbeit bekämpft werden, außerdem will man wachstums- und konjunkturbelebende Impulse setzen. Die Förderung startet als auf 2014 und 2015 befristeter Pilotversuch und soll danach evaluiert werden.