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Handy am Steuer: Polizei soll Lenker nicht mehr anha...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) hat am Mittwoch angekündigt, die Anhaltepflicht durch die Polizei bei einem Verstoß gegen Handy-Benützungsverbot und Gurtanlegepflicht aufheben zu wollen. Noch fehlt das OK vom Koalitionspartner. Kritik kommt vom ÖAMTC.

Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) hat am Mittwoch angekündigt, die Anhaltepflicht durch die Polizei bei einem Verstoß gegen und Gurtanlegepflicht aufheben zu wollen. Noch fehlt das OK vom Koalitionspartner. Kritik kommt vom ÖAMTC.

Bislang musste die Polizei einen Lenker, der mit dem Handy am Ohr hinter dem Steuer erwischt wurde, anhalten, um eine Strafe auszusprechen. Nun soll sich das im Zuge der 32. Kraftfahrgesetz-Novelle ändern. Künftig reicht es, wenn man dabei von der Polizei gesehen wird - ohne, dass man fotografiert wird. Wenn man wegen Rasens geblitzt wird, und auf dem Foto auch noch sichtbar ist, dass man nicht angegurtet ist oder telefoniert, soll es künftig ebenfalls eine Strafe geben.

Für ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer macht die neue Regelung keinen Sinn: "Durch die aktuelle Novelle des Kraftfahrzeuggesetztes soll ohnehin ab dem Frühjahr nicht nur das Telefonieren, sondern jede Handhabung eines Mobiltelefons verboten werden. Es wäre sinnvoller, zuerst einmal die Ergebnisse der eigenen Reform abzuwarten, um dann weitere Schritte zu überlegen."

"Tür für Vernaderung offen"

Im Übrigen gab es laut ÖAMTC gute Gründe, warum der Gesetzgeber 1999 Verstöße gegen das Telefonie-Verbot ohne Freisprecheinrichtung als Delikt, das nur bei Anhaltung durch ein Polizeiorgan strafbar ist, normiert hat. Hoffer: "Diese Regelverstöße sind im Unterschied zu anderen, wie Abbiegen ohne Blinken oder Vorrangverletzungen, nach außen hin nur schwer nachvollziehbar. Wenn künftig für eine Strafverfolgung des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung eine bloße Anzeige genügt, würde das nicht nur immense Beweisprobleme schaffen, sondern auch der privaten 'Vernaderung' Tür und Tor öffnen."

Ein Abgehen von der persönlichen Anhaltung ist für den ÖAMTC daher allenfalls in Verbindung mit einem amtlichen Bildbeweis denkbar.

Wie zahlreiche Studien belegen, führen die Anhaltung und Belehrung durch den Beamten viel unmittelbarer zu einer tatsächlichen Verhaltensänderung als ein Zahlschein, der mitunter erst Wochen später zugestellt wird, so der Experte. Hoffer ortet aufgrund der Zahlen des Innenministeriums einen schleichenden Rückzug der Exekutive von der Straße: "Wenn 2012 rund 150.000 Fahrer wegen Verstoßes gegen das Telefonie-Verbot ohne Freisprecheinrichtung angehalten wurden, 2014 aber nur noch 130.000, muss man sich die Frage stellen, ob die Fahrer wirklich disziplinierter geworden sind oder einfach weniger Beamte auf der Straße sind. Die zunehmende 'Elektronisierung' der Verkehrsüberwachung, verbessert die Verkehrssicherheit nicht, weil der erzieherische Charakter wegfällt."

Radarbilder als Beweis?

Ein Bildbeweis bei Verstößen gegen das Handy-Verbot sollte daher nicht anonym erstellt werden, sondern möglichst weiterhin persönlich durch einen Beamten. Dafür kommen etwa entsprechende Radar- und Laserpistolen, die auch Fotos schießen können, in Betracht.