Dank der zunehmenden Zahl an Betreibern wird mobiles Telefonieren und Surfen in Österreich immer günstiger. Ein weitere Maßnahme soll nun zusätzlich im Sinne der Konsumenten den Wettbewerb ankurbeln.
Und zwar fällt bei allen ab 26. Februar neu abgeschlossenen Verträgen (auch Festnetz!) die üblicherweise dreimonatige Kündigungsfrist weg. Um einen raschen Wechsel zu ermöglichen, darf sie ab dann nur noch einen Monat betragen. Das gilt natürlich auch für Vertragsverlängerungen. Die Neuregelung hat jedoch keine Auswirkung auf die Mindestvertragsdauer, also die Bindefrist.
Diese bleibt erlaubt, darf jedoch höchstens 24 Monate betragen. Ebenfalls erfreulich für die heimischen Mobilfunk-Kunden: Ab dem 1. März wird die Mitnahme der Rufnummer per Verordnung deutlich günstiger. Statt bisher 19 Euro dürfen für den Transfer zum neuen Anbieter dann nur noch 10 Euro verrechnet werden.