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Handybeschlagnahmung rechtlich kein Problem

Heute Redaktion
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Innenminister Wolfgang Peschorn
Innenminister Wolfgang Peschorn
Bild: picturedesk.com

Der Vorschlag, das Handy von der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper und einer "Presse"-Redakteurin zu beschlagnahmen, ist laut der unabhängigen Rechtsschutzkommission nicht rechtswidrig gewesen.

Am 15. November bat Innenminister Wolfgang Peschorn die Rechtsschutzkommission des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung (BAK) um eine Sonderprüfung. Es ging um einen Fall, bei dem offenbar die Handys von Stephanie Krisper (Neos) und Anna Thalhammer ("Presse") hätten beschlagnahmt werden sollen. Das alles auf angeblichem Druck von hochrangigen Verfassungsschützern.

Anfang Dezember erklärte BAK-Leiter Andreas Wieselthaler, dass es sich lediglich um einen "Vorschlag" gehandelt habe. "Die Staatsanwaltschaft hat es abgelehnt, das zeigt, dass das System funktioniert", sagte Wieselthaler damals. Jedoch stelle dieser keine Verletzung der parlamentarischen Immunität dar.

Einen Vorschlag hätte man lieber sein lassen sollen

Die Rechtsschutzkommission bestätigt nun in einer Aussendung, dass eine Sicherstellung tatsächlich nicht vom Immunitätsschutz erfasst sei. Die Sachlage änderte sich aber, als sich Krisper auf das "Aussageverweigerungsrecht für Journalisten" berief. Sie ist nämlich auch als Bloggerin tätig. Das BAK erklärte jedoch, dass man über diese Aktivitäten nicht gewusst habe. Die Rechtschutzkommission habe keine Zweifel an dieser Aussage.

Jedoch war bei Frau Thalhammer klar, dass sie Journalistin ist. Aus diesem Grund sei die Anregung der Beschlagnahmung nicht sonderlich erfolgsversprechend gewesen, jedoch ist es nicht verboten eine Maßnahme anzuregen, die wenig Erfolg verspricht. Dennoch bleibt man dabei, "dass die Anregung zur Sicherstellung des Mobiltelefons von Frau Mag. Thalhammer besser unterblieben wäre", so die Kommission in ihrem Schreiben.

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