Politik

Handyverbot am Fahrrad seit Ostersonntag

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Zum Beginn der Radsaison trat am Ostersonntag das Fahrradpaket in Kraft. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung enthält unter anderem die Möglichkeit für Länder und Gemeinden, Fahrradstraßen und Begegnungszonen einzurichten, die Radwegbenützungspflicht flexibler zu handhaben sowie ein Telefonier-Verbot am Rad.

Die wesentlichen Inhalte:


Handyverbot: Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage (50 Euro).
Begegnungszonen: Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt.
Vorrang & Geschwindigkeit: In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt - Vorrang hat grundsätzlich der Schwächere. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen, sind auch 30 km/h erlaubt.
Radweg-Benützung: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.
Flitzer: Schnelle Radfahrer sollen sich - sofern es die Sicherheit erlaubt - in den Autoverkehr einreihen dürfen.

 Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz nicht geben.