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"Hass im Netz"-Paket im ersten Jahr gefloppt 

Die Bundesregierung hatte es sich mit dem Paket zur Bekämpfung von Hass im Netz das Ziel gesetzt, Cybermobbing und andere Delikte härter zu bestrafen.

Tobias Kurakin
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Im Jahr 2021 kam es zu 56 Anzeigen aufgrund von Cybermobbing-Delikten. 
Im Jahr 2021 kam es zu 56 Anzeigen aufgrund von Cybermobbing-Delikten. 
HELMUT FOHRINGER/APA/Picturedesk

Seit Anfang 2021 kann Cybermobbing bereits beim ersten Tatbestand zur Anzeige gebracht werden, zuvor hatte es eine Tatwiederholung gebraucht. Große Auswirkungen hatte diese Gesetzesänderung jedoch bisher nicht nach sich gezogen. Demnach wurden im vergangenen Jahr gleich viele Personen angezeigt wie noch im Jahr 2020 –  nämlich 56. 

Mehr Anzeigen, aber nicht mehr Verurteilungen 

Auch bezüglich anderer Fälle von Hass im Netz gab es trotz Gesetzesänderungen keinen großen Anstieg an Delikten. Zwar kommt es generell in einigen Bereichen zu mehr Anzeigen, aber nicht zu mehr Verurteilungen, das bestätigt eine Anfrage der SPÖ an Justizministerin Alma Zadic von den Grünen.

Ebenfalls im Gesetzespaket, das die Regierung letztes Jahr auf den Weg gebracht hat, enthalten, ist ein Verbot von Upskirting – also dem heimlichen Fotografieren von Frauen unter dem Rock. Nach diesem Tatbestand kam es im vergangenen Jahr zu 129 Fällen, die aber nur zu 22 Anzeigen geführt hatten.

Das neue Opferschutzangebot wurde von 65 Personen in Anspruch genommen. Dieses ermöglicht es Personen, anonyme Täterinnen und Täter von Behörden ausforschen zu lassen. Die psychosoziale Prozessbegleitung nahmen lediglich 16 Personen in Anspruch. Die mehr als drei Millionen Euro, die dafür budgetiert wurden, waren bei Weitem nicht nötig. Laut Zadic wurden bisher lediglich 11.500 Euro dafür ausgegeben. Um die Aufmerksamkeit zu erhöhen, kündigte die Justizministerin nun eine umfassende Informationskampagne an.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com
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