Politik

Hass-Postings nun Fall für Verfassungsschutz

Heute Redaktion
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Bild: Screenshot YouTube

In einem "Heute"-Interview bekräftigte Außenminister Kurz "Israels Recht auf Sicherheit" und rief zu Frieden in Nahost auf. Dafür erntete er auf seiner Facebook-Seite antisemitische Kommentare und Drohungen wie etwa "Hoffentlich trifft dich eine Rakete". Auch wegen Postings gegen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wird ermittelt.

wird ermittelt.

Die Junge ÖVP erstattete Anzeige. Jetzt nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Hetzer ins Visier. Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt: "Ja, die Staatsanwaltschaft ordnete die Ermittlung gegen eine Gruppe unbekannter Täter an." Es bestehe Verdacht auf Verhetzung. Strafmaß: bis zu 2 Jahre Haft.

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Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nun auch wegen Postings auf der Facebook-Seite von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Konkret gehe es um den Verdacht der gefährlichen Drohung, sagte die Sprecherin der Behörde. Hintergrund ist die Debatte um die Töchter in der Bundeshymne.

Heinisch-Hosek hatte Ende auf Facebook ein Foto gepostet, auf dem sie den aktuellen Hymnentext in die Kamera hält - als "Lernhilfe" für den Schlagersänger Gabalier, der ja Front für die alte, töchterlose Version macht. Daraufhin gab es zwar jede Menge Zuspruch, aber auch kritische Kommentare. Manche User beschränkten sich indes nicht auf kritische Töne, teilweise waren die Reaktionen extrem feindselig und konnten auch als Bedrohung ausgelegt werden.

Abklärung, wer hinter Profilen steckt

Die Staatsanwaltschaft wurde durch Medienberichte darauf aufmerksam und von Amts wegen aktiv. Nach Prüfung, ob der Anfangsverdacht der gefährlichen Drohung besteht, wurden nun Ermittlungen eingeleitet. Somit befasst sich die Behörde schon in mindestens zwei Fällen mit jenseitigen Postings auf Politiker-Seiten.

Juristisch gesehen ist es nicht von Belang, wo bedrohliche, verhetzende oder beleidigende Äußerungen getätigt werden - egal ob in einem klassischen Medium, auf einer Veranstaltung oder eben im virtuellen Raum. Allenfalls die Größe des Adressatenkreises spielt eine Rolle bei der strafrechtlichen Bewertung. Geklärt werden muss zudem auch stets die Frage, wer hinter Kommentaren steht, da Facebook zwar grundsätzlich Klarnamen von den Usern verlangt, dies aber nicht immer eingehalten wird.