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Hasspostings: Glawischnig gewinnt gegen Facebook

Heute Redaktion
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Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen. Auslöser war eine Klage von Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof stellt jetzt klar: Facebook kann gezwungen werden, Hasspostings zu löschen. Und das weltweit.

Die Entscheidung der EU-Richter wurde am Donnerstag bekannt - und hat eine wichtige österreichische Komponente. Eine Klage von Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig hatte den Fall erst vor das Gericht gebracht.

Hasspostings gegen Glawischnig

Im Verfahren C- 18/18, wie es ganz genau hieß, ging es um böse User-Kommentare auf Facebook, die unter einem Facebook-Posting über Glawischnig gepostet wurden. Das Posting enthielt ein Foto von Glawischnig und den Begleittext: "Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben".

Darunter wurden beleidigende Aussagen über Glawischnig gepostet, sie wurde unter anderem als "miese Volksverräterin" bezeichnet.

Weitreichendes Urteil

Das nun gefällte Urteil hat weit über Glawischnigs Fall hinaus Bedeutung. Glawischnig hatte 2017 eine Musterklage eingereicht, nachdem sie bei Facebook mit ihrem Wunsch, die beleidigenden Kommentare zu löschen, abgeblitzt war.

Neben den Höchstrichterin war auch schon der Generalanwalt des EuGH der Meinung gewesen, dass Facebook in Zukunft verpflichtet werden kann, beleidigende Postings zu löschen.

Das sagt Facebook dazu

"Dieses Urteil wirft kritische Fragen in Bezug auf die Meinungsfreiheit und die Rolle auf, die Internetunternehmen bei der Überwachung, Interpretation und Entfernung von Kommentaren spielen sollten, die in einem bestimmten Land möglicherweise illegal sind", heißt es in einer ersten Reaktion von einer Facebook-Sprecherin.

Sie verweist auf bestehende Community-Regeln, die erlauben oder untersagen, was Nutzer posten dürfen. Das nunmehrige Urteil würde aber weit über diese Regeln hinausgehen. "Es untergräbt den langjährigen Grundsatz, dass ein Land nicht das Recht hat, seine Gesetze für Kommentare und Meinungen in einem einem anderen Land aufzuerlegen", heißt es. "Wir hoffen, dass die Gerichte einen angemessenen Ansatz verfolgen, um die Meinungsfreiheit nicht zu beeinträchtigen."

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