Österreich

Hauskauf: Gemeinde will nun vor das Höchstgericht

In der Causa Hauskauf einer muslimischen Großfamilie erwägt die Gemeinde Weikendorf nun Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben.

Heute Redaktion
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Das Landesverwaltungsgericht NÖ in Sankt Pölten gab der Familie recht.
Das Landesverwaltungsgericht NÖ in Sankt Pölten gab der Familie recht.
Bild: picturedesk.com

Einen Erfolg gab es für die elfköpfige Familie El Hosna kurz vor Weihnachten im Gerichtsstreit mit der Gemeinde Weikendorf (Bezirk Gänserndorf): Nach dem positiven Bescheid der Grundverkehrsbehörde des Landes für den Hauskauf der muslimischen Familie liegt nun die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreichs vor.

Das Landesverwaltungsgericht NÖ erkennt, dass der Beschwerde der Marktgemeinde Weikendorf gegen den Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung keine Folge gegeben wird (alle Infos dazu lesen Sie hier).

Auf "Heute"-Anfrage mit dem Entscheid des Landesverwaltungsgerichts NÖ konfrontiert, sagt Vizebürgermeister Robert Jobst (VP), dass die Gemeinde wohl den Gang vors Höchstgericht gehen wird: "Es gibt einen Gemeinderatsbeschluss vom Sommer dazu. Alle 19 Gemeinderäte waren dafür. Wir haben jetzt sechs Wochen Zeit, vielleicht setzen wir uns noch zusammen, aber ich gehe davon aus, dass dieser Schritt zu 99 Prozent von der Gemeinde umgesetzt wird."

Sollte die Gemeinde den Gang vor den Verfassungsgerichtshof vollziehen, wäre das für die Anwältin der Familie, Muna Duzdar, "eine mutwillige Verfahrensverzögerung". Und: "Ich lasse auch eine Amtshaftungsklage gegen den Bürgermeister prüfen", so die Anwältin zu "Heute".