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Heimische Amazon-Konten gesperrt, Verwirrung um BIC

Heute Redaktion
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Großer Ärger bei vielen österreichischen Kunden des Onlinehändlers Amazon: Sie erhielten in den vergangenen Tagen von Amazon die Nachricht, dass nach Warenbestellungen ihr Konto gesperrt worden ist, weil die Einziehungsaufträge fehlgeschlagen sind und es Zahlungsrückstände gibt. Die User sind erzürnt, denn ihrer Angabe zufolge hatte ihr Geldinstitut ohne ihr Wissen den BIC-Code der Bank geändert. Die Bank verweist aber auf die Verantwortung der Händler, ein BIC sei nicht erforderlich.

Großer Ärger bei vielen österreichischen Kunden des : Sie erhielten in den vergangenen Tagen von Amazon die Nachricht, dass nach Warenbestellungen ihr Konto gesperrt worden ist, weil die Einziehungsaufträge fehlgeschlagen sind und es Zahlungsrückstände gibt. Die User sind erzürnt, denn ihrer Angabe zufolge hatte ihr Geldinstitut ohne ihr Wissen den BIC-Code der Bank geändert. Die Bank verweist aber auf die Verantwortung der Händler, ein BIC sei nicht erforderlich.

"Ich bin ehrlich gesagt stinksauer, mit mir sicherlich auch die anderen tausenden BAWAG PSK-Kunden", so "Heute"-Leser Christian P. Er gibt an, dass die Bank "still und heimlich, ohne die Kunden zu informieren" mit 1. Juli 2016 den Identifikationscode (BIC) der Bank verändert hatte.

"Amazon hat nun die Konten von tausenden von österreichischen Amazon Kunden, sperren lassen, da es aufgrund von fehlgeschlagenen Einziehungsaufträgen, Zahlungsrückstände gibt." Kurios dabei: Damit sei auch auf der gültigen Bankomatkarte des Kunden ein nicht mehr gültiger BIC aufgedruckt. Tatsächlich klagen auch einige User über diese Probleme und berichten davon, von Amazon gesperrt worden zu sein.

Amazon sprang bei einigen Betroffenen ein

Dazu kommt, dass sich nun viele Nutzer fragen, ob sie auf den anfallenden Mahngebühren und Rücklastschriftentgelten sitzen bleiben. Bei einigen Amazon-Nutzern ergibt sich nun zusätzlich das Problem, dass offenbar generell kein Kontoeinzug mehr möglich ist und deswegen eine Kreditkarte für weitere Bestellungen notwendig sei. In einigen Fällen zeigte Amazon Kulanz und sprang bei diesen Gebühren ein.

Im Hintergrund ist nun eine gegenseitige Schuldzuweisung zwischen der BAWAG und Amazon entbrannt. Amazon-Nutzer wurden vom Onlinehändler hingewiesen, bei ihrer Bank bezüglich der BIC-Umstellung nachzufragen. "Seit 1. Februar 2016 ist die Angabe des BIC (Business Identifier Code od. SWIFT-Code) auch bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums nicht mehr erforderlich", kontert dagegen die BAWAG.  

Und weiter: "Wir wurden informiert, dass es bei einzelnen ausländischen Händlern (z.B. Amazon) zu Reklamationen kommt, wenn der Händler die Angabe eines BICs verlangt, obwohl dies seit 1. Februar 2016 nicht mehr notwendig ist. Bitte geben Sie immer den aktuellen BAWAG P.S.K. BIC BAWAATWW an, wenn Sie via Bankeinzug bezahlen wollen und zu einer BIC-Eingabe aufgefordert werden oder Sie aus dem Ausland Zahlungen erhalten bzw. erwarten. Stellen Sie bitte auch bei angemeldeten Händlerportalen sicher, dass dieser BIC dort gespeichert ist."