Im Landkreis Uckermark in Brandenburg steht die Landratswahl an. Kurz vor dem Urnengang sorgte ein Social-Media-Post des AfD-Kreisverbands für mächtig Wirbel: Heino (87) wurde als vermeintlicher Unterstützer des Kandidaten Felix Teichner (35) dargestellt – ohne dass jemand den Schlagersänger gefragt hätte.
In dem Beitrag war der Spruch "Am Sonntag würde Heino Felix wählen" zu lesen. Dazu kam ein Wortspiel mit seinem bekannten Schlager "Blau blüht der Enzian", im Hintergrund lief sogar ein Ausschnitt des Liedes.
Heino ließ die Aktion nicht auf sich sitzen und schaltete seinen Anwalt ein, wie bunte.de unter Berufung auf die Bild berichtet. Die Forderung: Der Post muss herunter, ähnliche Inhalte sind zu unterlassen – und 250.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Sänger selbst fand klare Worte. Er empfinde es als Unverschämtheit, ohne Rückfrage zum Gesicht einer Partei gemacht zu werden. Zu seinen Konzerten seien zwar alle willkommen, doch diese Art der Nutzung seines Namens gehe ihm eindeutig zu weit.
Im Anwaltsschreiben ist von einem unabsehbaren Reputationsschaden die Rede. Heino lehne jede politische Vereinnahmung ab und würde den AfD-Kandidaten nicht wählen, heißt es darin.
Teichner verteidigt seinen Post. Er sei seit Langem Fan von Heino und habe ihn deshalb in den Wahlkampfbeitrag eingebaut. Die Formulierung sei bewusst im Konjunktiv gehalten gewesen – also als Annahme, nicht als Tatsache. Die geforderte Summe findet er völlig überzogen: 250.000 Euro könne er nie abbezahlen.
Da von der AfD bisher keine Reaktion auf die Forderungen erfolgte, wurde beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt.