Politik

"Keine Garantie, dass Öffnung der Geschäfte richtig ...

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer war am Sonntag zu Gast in der "ZIB2". Thema des Gesprächs war die Debatte über die Coronavirus-Gesetze.

Die Corona-Gesetze sorgten in den vergangenen Tagen für viel Gesprächsstoff. Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff forderte ein Eilverfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Gesetze und Verordnungen müssten auch in Notzeiten klar festlegen, was erlaubt und was verboten ist.

Einige Maßnahmen verfassungswidrig



"Oft wissen die Bürger nicht, was sie tun dürfen", kritisierte Wolff. Auch seien manche Maßnahmen verfassungswidrig, wie etwa, dass Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmetern wieder aufsperren durften, größere aber nicht.

"Unsere Verfassung ist gut und bewährt. Aber hier geht es um die Balance zwischen verschiedenen Werten. Zum einen gehe es um den Grundwert auf Freiheit, andererseits um das Recht auf Leben und Gesundheit. Diese Werte in Einklang zu bringen, ist eine schwierige Aufgabe, noch dazu unter Zeitdruck", erklärte Heinz Fischer im "ZIB2"-Interview.

"Verfassungsgerichtshof unersetzlich"

Der Verfassungsgerichtshof sei jedenfalls "unersetzlich". So könne die Kontrolle durch Höchstrichter nicht durch die Beiziehung von Experten ersetzt werden, betonte der ehemalige Bundespräsident.

Seiner Meinung nach wäre es "nicht falsch gewesen, den Verfassungsdienst heranzuziehen." Es ist natürlich möglich, dass der Verfassungsgerichtshof das eine oder andere aufhebt. Auch gibt es laut Fischer keine Garantie, dass es richtig war den Geschäftsverkehr bis 400 Quadratmeter wieder aufzumachen.

In der Krise musste die Regierung schnell handeln. "Alle Gesetze, die jetzt beschlossen wurden, haben ein Ablaufdatum", sagte Wolfgang Sobotka in der "Pressestunde". Wenn es die Notwendigkeit gebe, etwas an den Verordnungen zu ändern, bestehe im Parlament die Möglichkeit dazu, betonte er, die CoV-Gesetze würden aber alle wieder von selbst außer Kraft treten.

"Wachsam sein, damit keine Kollateralschäden eintreten"

Fischer erklärte, es gebe nicht nur eine Vorgangsweise in der Krise. Von einem Pfusch bei Gesetzen wolle er nicht sprechen, weil das eine sehr schwierige Situation sei. Vieles sei richtig gemacht worden und im internationalen Vergleich würde Österreich in der Bekämpfung des Virus gut dastehen.

"Aber in der Qualität der Durchführung der Erlässe sollten wir sehr wachsam sein, damit keine Kollateralschäden eintreten", so der ehemalige Bundespräsident, der Parallelen zur Tschernobyl-Tragödie 1986 erkannte. "Auch da wurde der 1. Mai abgesagt. Es ist wichtig an einem Strang zu ziehen und die Nerven zu bewahren."