Politik

Heizkosten-Bonus wird auf weitere Gruppen ausgeweitet

Studierende, Pflegebedürftige und Co.: Der Wohn- und Heizkostenzuschuss wird auf weitere Personengruppen und Betriebe ausgeweitet.

Leo Stempfl
Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch stocken die Mittel der Heizkostenzuschüsse auf.
Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch stocken die Mittel der Heizkostenzuschüsse auf.
Helmut Graf

Gute Nachrichten für alle, die mit den enorm gestiegenen Kosten zum Warmhalten der Wohnung zu kämpfen haben. Der bereits vor einer Woche beschlossene Wohn- und Heizkostenzuschuss als Teil des Energieschutzschirms der Bundesregierung wird noch einmal ausgeweitet.

Unterstützung erhalten nun auch Sozialeinrichtungen und ihre Bewohner sowie Studentenheime. Zwei entsprechende Abänderungsanträge werden in der Nationalratssitzung am Dienstag eingebracht. Die Länder, denen die genaue Ausgestaltung obliegt, sollen fünf Prozent des ihnen zustehenden Zuschusses den Betreibern und Inhabern von Heimen und Wohngemeinschaften für betagte und pflegebedürftige Menschen, für Menschen mit Behinderung, für Schüler, Studenten, Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer, von Frauenschutzeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen aufwenden.

Minister will Kaufkraft erhalten

Die durch den russischen Angriffskrieg herbeigeführten steigenden Energiekosten belasten die Menschen in Österreich nach wie vor. "Oberste Priorität für die Bundesregierung ist und bleibt, die Kaufkraft zu erhalten", erklärt Finanzminister Magnus Brunner. "Wir möchten den Menschen die Sicherheit geben, dass sie sich ihr Leben auch weiterhin leisten können."

Sozialminister Johannes Rauch ergänzt: "Heizkostenzuschüsse und Wohnschirm sind zwei Maßnahmen, die sich ideal ergänzen. Zusammen sorgen sie dafür, dass sich jeder Mensch in Österreich eine warme Wohnung leisten kann. Auch der Wohn- und Heizkostenzuschuss beispielsweise für gemeinnützige Wohneinrichtungen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ist wichtig, um diese Einrichtungen bestmöglich bei den gestiegenen Wohn- und Energiekosten zu unterstützen. Das ist Hilfe für all jene, die sie am dringendsten brauchen."

Wohnschirm wird aufgestockt

Konkret sieht das so aus: Für Bewohner etwa der Behindertenhilfe bzw. von Gewaltschutz- oder Pflegeeinrichtungen wird das Projekt “Wohnschirm” des Sozialministeriums um weitere fünf Millionen Euro aufgestockt. Damit kann der Wohnschirm diese Bewohner unterstützen, wenn sie Rückstände bei Wohn- und Energiekosten haben oder Probleme haben, gestiegene Vorauszahlungen zu bewältigen.

Die Wohn- und Heizkostenzuschüsse sind von der Einkommensteuer befreit und gehören auch nicht zur Bemessungsgrundlage für sonstige Abgaben und öffentlich-rechtliche Beiträge. Außerdem dürfen sie weder gepfändet noch verpfändet werden.

Gleichzeitig wird auch die Energiesicherung des Wohnschirms des Sozialministeriums erweitert. Reichen die bestehenden Unterstützungsleistungen der Bundesländer nicht aus, übernimmt der Wohnschirm die Rückstände bei den Energiekosten. Zusätzlich gibt es bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung zur Deckung erhöhter Vorauszahlungen. Sie ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und deckt circa ein Drittel der jährlichen Energiekosten ab.

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