Niederösterreich

Herbert (82): "So legte ich Parkplatz-Abkassierer rein"

Herbert K. aus Mödling sind Parkplatz-Abcasher ein Dorn im Auge. Er stellte bei einem privaten Parkplatz sogar ein Fahrverbot-Schild auf.
03.04.2023, 17:17
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Das Vorgehen ist bekannt und legal: Ein Grundstücksbesitzer, Privatparkplätze, eine Überwachungsfirma, ein Anwalt, der das Recht des Besitzers knallhart durchsetzt. Das Körberlgeld von oft mehreren Hundert Euro teilen sich Anwalt, Detektei und Besitzer.

Frau zahlte 495 €

Der Fall rund um Andrea K. (42), die fürs Umdrehen auf einem Schotterparkplatz 495 Euro bezahlt hatte, regte den 82-jährigen Mödlinger Herbert K. furchtbar auf. Herbert K. weiß nämlich, wie man diesen "Wegelagerern" (Anm.: So nennt Herbert K. die Abkassierer) das Handwerk legen könnte.

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Der streitbare Mödlinger hatte sich vor einigen Jahren über einen Privatparkplatz bei einem Einkaufscenter in Mödling aufgeregt: "Selber Modus damals. Eine Parkraumüberwachungsfirma lag auf der Lauer und steckte Nicht-Kunden sofort einen Erlagschein über 350 Euro mit Schreiben unter die Scheibenwischer. Die Gemeinde erklärte, sie könne dagegen nichts machen, da es sich um Privatgrund handelt. Ich rief die Parkraumfirma an, außer präpotenten Antworten konnte ich nichts erreichen."

Pensionist stellte selbst Schild auf

Daraufhin nahm Herbert K. die Sache selbst in die Hand, kaufte ein Verkehrsschild "Fahrverbot - ausgenommen Anrainer" um 80 Euro bei einem Baubedarfshandel in Wien-Meidling und stellte das Schild auf. Herbert K. erinnert sich: "Die Folge war ein wütender Anruf der Parkraumfirma, ich sollte das sofort entfernen. Daraufhin stellte ich die Tafel ein paar Meter weiter hinten an der Zufahrt zum Parkhaus auf, das ist ÖBB-Grund. Am nächsten Tag war die Tafel weg, ich fand sie hundert Meter weiter an der Böschung des Mödlingbaches. Nochmals bei der Park-Firma anzurufen war mir zu dumm, also kaufte ich eine massive Kette und ein Vorhängeschloss und befestigte die Tafel an einer Säule der Einfahrt. Seither war Ruhe."

Mittlerweile hat Mödling das Problem ohnedies gelöst. Jetzt durchfährt man einen Schranken, bezahlt und bekommt dann einen Betrag für einen Einkauf zurückerstattet.

Herbert K. kam laut eigenen Aussagen ungeschoren davon. Denn mit dem Aufstellen von Verkehrsschildern sollte man sehr, sehr vorsichtig sein. Auf Straßen, Gassen, Parkplätzen, die der StVO unterliegen, ist es bei Strafe untersagt, auch auf Privatparkplätzen ist dies nicht einfach so Jedermann erlaubt.

Keine Beschilderung nötig

Und zum Mythos der nicht eindeutigen Beschilderung oder "habe ich nicht gewußt oder gesehen" sei festgehalten: Hinweisschilder sind nicht zwingend notwendig. Sie dienen zur Unterstützung, sind aber keine Voraussetzung für eine Besitzstörung und die Geltendmachung der Ansprüche. Die Dauer und die Tageszeit der Besitzstörung sind zudem unerheblich für eine Besitzstörungsklage. Daher kann bereits das kurze Abstellen eines Fahrzeugs, eben wenige Sekunden oder ein Wenden, als Besitzstörung gelten.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer kann der Geschäftsmasche "Besitzstörung" nichts abgewinnen und klärt auf: "Man darf als Privater eine Haus- und Parkordnung anbringen, natürlich nur als Eigentümer oder Liegenschaftsverwalter. Es gibt dazu indes kaum eine Judikatur." 

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