Politik
Gericht: Kickl muss mehr BVT-Akten liefern
Als "abstrakt relevant" qualifizierte Aktenbestandteile werden umgehend dem Parlament übermittelt, so das Innenministerium.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Oppositionsparteien zum Teil recht gegeben. Das Innenministerium muss weitere Akten an den BVT-Untersuchungsausschuss übermitteln. Man werde die vom VfGH als "abstrakt relevant" eingeschätzten Unterlagen umgehend dem Parlament zur Verfügung stellen, so das Ministerium in einer Stellungnahme
Dabei handelt es sich allerdings nur um jene Aktenteile, die zum Zeitpunkt der Zustellung des Beweisbeschlusses bei Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am 24. April vorlagen.
Nicht alle Akten
Dabei geht es um den "Kabinettsakt". Der U-Ausschuss hatte interne und externe Korrespondenzen des Kabinetts zu den Hausdurchsuchungen im BVT im Februar vermisst. Das Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist laut VfGH hingegen nicht relevant und muss auch nicht geliefert werden.
Die Opposition hatte vor der Klage von "Sabotage" gesprochen, das Innenministerium wiegelte ab; man habe die Akten sorgfältig überprüft und eine Stellungnahme dem Parlament zukommen lassen.
Die Bilder des Tages
(red)