Gut versierten Computerusern ist vorinstallierte Software auf Laptops, auch gerne Bloatware genannt, ein Dorn im Auge. Doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erlaubt dies den Herstellern weiterhin.
Ein Franzose hatte geklagt, nachdem er einen Sony-Laptop um 549 Euro gekauft hatte. Darauf waren Windows Vista (ja, die Mühlen der Justiz mahlen langsam) sowie einige andere Anwendungen vorinstalliert. Er wollte vom japanischen Hersteller die Kosten für diese Programme erstattet haben, da er sie nicht wollte und sie ihn störten.
Erfahrene Nutzer wissen schon seit langem: Wer einen neuen Laptop kauft, muss als erstes die Festplatte formatieren, das Betriebssystem neu aufsetzen und nur die Programme installieren, die man wirklich braucht. Denn die vorinstallierten Anwendungen brauchen Speicherplatz, fressen Ressourcen und machen den Computer langsam. Ein mühsames aber notwendiges Übel, das für weniger versierte User aber eine fast unüberwindbare Hürde darstellt.
Keine außergerichtliche Einigung
Sony lehnte die Forderung des Mannes jedoch ab und bot ihm eine Rückabwicklung des Kaufes und Erstattung der gesamten Kosten an. Doch dies wollte der Franzose nicht und klagte das Unternehmen auf eine Entschädigung von 450 Euro für die vorinstallierte Software und Schadenersatz wegen unlauterer Geschäftspraktiken in Höhe von 2.500 Euro.
Jetzt urteilte der Europäische Gerichtshof zugunsten von Sony: Ein vorinstalliertes Betriebssystem ist was die meisten Verbraucher erwarten und im konkreten Fall hatte Sony den Kläger ausreichend über vorinstallierte Software informiert. Außerdem hatte Sony angeboten, das Gerät zurückzunehmen. Fehlende Preisangaben für vorinstallierte Software seien keine irreführende Geschäftspraxis.