Oberösterreich

Herzkrank nach Corona-Impfung – Sportler klagt Arzt

Ein Sportler aus Oberösterreich hat seinen Hausarzt und die Republik geklagt. Grund: Eine Herzmuskelentzündung nach der Corona-Impfung.

Peter Reidinger
Die vierte Corona-Impfung wird in Österreich allen Personen ab 12 Jahren empfohlen.
Die vierte Corona-Impfung wird in Österreich allen Personen ab 12 Jahren empfohlen.
Sebastian Willnow / dpa / picturedesk.com

Alles begann im Mai 2021. Da ließ sich ein 40-Jähriger aus Ebensee in Oberösterreich (Bez. Gmunden) gegen Corona impfen. Dazu ging er in die Ordination eines Hausarztes am Wolfgangsee. Ende Juni holte er sich den zweiten Stich. 

Zehn Tage nach der zweiten Teilimpfung nahm der Mann dann an einem Extremsport-Event teil. Er lief einen Bergmarathon rund um den Traunsee. 63 Kilometer musste er dabei laufen, 4.500 Höhenmeter bezwingen. Körperliche Probleme hatte er dabei nicht, alles lief nach Plan. Zwei Wochen später wollte der Mann dann in der Steiermark erneut bei einem Lauf-Event mitmachen. Wie die "OÖN" berichten, kam es dabei aber zu Problemen. Der Sportler habe seine Leistung nicht wie gewohnt abrufen können, kurz darauf wurde dann eine Herzmuskelentzündung festgestellt.

Er wollte von Arzt und Republik 60.000 Euro

Den Auslöser sah der Mann in der Impfung. Schuld seien der Hausarzt und die Republik Österreich. Der Mediziner hätte ihn vor Extremsport warnen müssen, die Republik habe die Impfung beworben und nicht genügend auf die Nebenwirkungen hingewiesen. Darum habe er sich den Stich überhaupt erst geholt, so das Argument des Oberösterreichers. Er wollte jeweils 60.000 Euro haben.

Die Juristen des Hausarztes betonten, der Sportler habe nichts von den geplanten körperlichen Aktivitäten gesagt, nicht einmal, dass er Ausdauersportler sei. Der Ebenseer habe zudem den Aufklärungsbogen bekommen und gelesen und dann unterschrieben. Dabei hat er auch angegeben, dass er sich über mögliche Nebenwirkungen informiert hat. 

Hinweise, dass es in seltenen Fällen einen Zusammenhang zwischen Impfung und Herzmuskelentzündungen geben könnte, habe es erst ab Juli gegeben, so der Arzt. Inzwischen ist bekannt, dass es auch durch die Corona-Infektion selbst zu Herzschäden kommen kann.

Das Landesgericht Salzburg sah bei Arzt und Republik keine Schuld. Der Ebenseer muss nun die Prozesskosten in Höhe von 19.798 Euro bezahlen.

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