Coronavirus

Beschlossene Sache: Lockdown geht in die Verlängerung

Showdown im Parlament: Der Hauptausschuss des Nationalrats beschloss am Dienstagnachmittag die Verlängerung des aktuellen Lockdowns um zehn Tage.

Rene Findenig
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Der Lockdown bleibt aufrecht, die Regierung verlängert ihn für zehn Tage.
Der Lockdown bleibt aufrecht, die Regierung verlängert ihn für zehn Tage.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag ein dicht gedrängtes Programm: Besonders ein Punkt ist dabei brisant. In der Sitzung ging es nicht nur um die von Sozial- und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) vorgelegte Verordnung zur weiteren Einbeziehung von Sozialhilfe- und MindestsicherungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auch die nächsten Schritte im Zuge des aktuellen Lockdowns.

Der Hauptausschuss des Nationalrates hat dabei fix für die Verlängerung des Lockdowns um weitere zehn Tage gestimmt, also bis inklusive 11. Dezember 2021. Dafür waren laut der "Kronen Zeitung" ÖVP, Grüne und die SPÖ, dagegen FPÖ und NEOS. Hintergrund: Die Lockdown-Verordnung ist jeweils nur für zehn Tage gültig – ohne die neu zu beschließende Verlängerung hätte der Lockdown bereits am 1. Dezember enden müssen.

Diese Regeln bleiben alle aufrecht

Weiter gilt: Wer bereits geimpft ist, soll bis 12. Dezember im Lockdown sein müssen – verspricht zumindest die Regierung. Für jene, die sich ihren Erst-, Zweit- oder Drittstich noch nicht abgeholt haben, sollen die Ausgangssperren länger gelten. Die genaue Dauer ließ die Regierung aber offen.

Den privaten Wohnbereich darf man nur verlassen für: die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, die Ausübung familiärer Pflichten, Betreuungspflichten, den Weg zur Arbeit oder Schule, die Deckung von Grundbedürfnissen, Arztbesuche, Covid-Tests oder -Impfungen, Gassigehen mit dem Hund, Take-away in Lokalen, "Click and Collect" im Handel, Friedhofsbesuche und für körperliche und psychische Erholung, also etwa Spazierengehen.

In geschlossenen öffentlichen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden, auch in Öffis (inklusive Bahnsteige), Taxis und bei Fahrgemeinschaften. Zwischen haushaltsfremden Personen sollen zwei Meter Abstand eingehalten werden, wenn möglich auch in Bus, Bim und Co. Bei der Arbeit gilt Empfehlung zu Homeoffice, sonst 3G. Wo Kontakt mit anderen nicht ausgeschlossen werden kann und keine anderen Schutzmaßnahmen getroffen werden, gilt FFP2-Pflicht. 2Gplus gibt es in Spitälern für Besucher. Ein Besucher pro Patient pro Woche, wenn der Patient länger als eine Woche aufgenommen ist. Bei minderjährigen Patienten: zwei Besucher pro Tag.

Diese Einrichtungen bleiben offen und zu

Offen bleiben: Ärzte, Apotheken, Lebensmittelhandel, Bäckereien, Märkte im Freien, Banken, Post und Postpartner, Trafiken, Drogeriemärkte, Verkaufsorte von Medizinprodukten und Heilbehelfen, AMS, Tierärzte, Tierhandlungen, Gartenbaubetriebe, Öffis, Tankstellen, Stromtankstellen, Waschanlagen, Putzereien, Abfallentsorgungsbetriebe, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Kirchen, Gerichte, Behörden sowie Handy-Shops (zum Beispiel A1). Es gilt überall FFP2-Maskenpflicht!

Gesperrt sind weiter: Nicht lebensnotwendiger Handel (Ausnahme: "Click and Collect"), Gastronomie (Ausnahmen: Take-away, Lieferservice, Gastro in Spitälern, Heimen), Hotellerie (ausgenommen Dienstreisen), Sportstätten, Theater, Konzertsäle, Kinos, Kabaretts, Museen, Bibliotheken (Ausnahme: Abholung vorbestellter Waren, aber Maskenpflicht!), körpernahe Dienstleister, Freizeitparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Bordelle, Indoor-Spielplätze, Zoos.

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