Coronavirus

Hier gilt ab sofort eine Testpflicht bei der Ausreise

Ab 21. März brauchen die 400 Einwohner der Ortschaft Zlan (Bezirk Villach-Land) einen negativen Corona-Test, wenn sie das Gebiet verlassen möchten.

Andre Wilding
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Die Polizei kontrolliert die Ausreise stichprobenartig.
Die Polizei kontrolliert die Ausreise stichprobenartig.
picturedesk.com (Symbolbild)

Aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz gibt es für die Ortschaft Zlan in der Gemeinde Stockenboi ab 21. März eine Ausreisebeschränkung geben. Die Verordnung endet am 26. März.

Bei der Ausreise muss ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigentests, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, oder eines PCR-Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, mitgeführt werden.

Schule im "Distance Learning"

Kontrolliert wird bei der Ausreise stichprobenartig. Um den Bewohnern von Zlan die Möglichkeit zu geben, sich testen zu lassen, wird eine Teststation in der Ortschaft eingerichtet.

Schüler der Volksschule im Ort sind im "Distance Learning", zwei Klassen sind wegen Infektionen gesperrt. Auspendelnde Schüler brauchen einen negativen Test.

Ausreisetests für Hermagor endet

Seit 9. März war für die Ausreise auf dem Bezirk Hermagor ebenfalls ein negativer Corona-Test erforderlich. Die Ausreiseverordnung war vorerst bis 21. März verlängert worden. Sollte die Inzidenz-Zahl stabil bleiben, werden die Ausreisebeschränkungen um Mitternacht enden.

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