Niederösterreich

Hochwassersurfer: Selbst Rettung müsste er nicht zahlen

Für Kopfschütteln hatte die Aktion eines Surfers auf der hochwasserführenden Ybbs gesorgt. "Heute" sprach mit Polizei und Feuerwehr über Konsequenzen.
24.06.2020, 08:25

Mit einem waghalsigen Stunt auf der hochwasserführenden Ybbs im Bezirk Amstetten hatte ein Surfer für Ärger bei der Feuerwehr gesorgt ("Heute" berichtete).

"Ist ein Witz"

Ein Passant hatte den Stunt gefilmt und der Feuerwehr zugespielt. Nö. Feuerwehrsprecher Franz Resperger: "Es ist ein Witz. Wir standen rund um die Uhr im Einsatz und dann hätte dieser Herr für einen weiteren Einsatz sorgen können." Denn nach 90 Sekunden plumpste der Surfer ins Wasser, konnte sich aber irgendwie ans Ufer retten.

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Aktion sanktionslos

"Heute" fragte wegen etwaiger Konsequenzen nach - kurz gesagt: Keine. Denn laut Landespolizeidirektion NÖ bestünde kein Strafttatbestand bzw. ein Anzeichen für ein Vergehen. Und angenommen die Feuerwehr hätte den Surfer retten müssen, müsste dann der Surfer die Einsatzkosten übernehmen? "Nein, das ist dann eine Menschenrettung und Menschenrettungen werden grundsätzlich nicht verrechnet", erklärt Franz Resperger. 

Leider sind Aktionen wie diese im Vormarsch: „Hochwassertouristen“, die auf 15 Zentimeter breiten mobilen Schutzbauten balancieren, Balancieren am Balkon eines Hochhauses oder überhaupt gleich einhändig 100 Meter über dem Abgrund hängen usw. - Hauptsache das Bild für Instagram ist cool.