Coronavirus

Höchstgericht kippt Abstandsregel bei Gastro-Tischen

Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass zahlreiche Covid-19-Maßnahmen der Bundesregierung gesetzwidrig waren.
29.10.2020, 12:33

Konkret gilt die Kritik dem Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, die Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).

Maßnahmen nicht nachvollziehbar

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob auch eine noch die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zwischen Gastro-Tischen auf. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft.

Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem Höchstgericht vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im Covid-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz.

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