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Hofburg-Kandidat Andreas Khol (ÖVP) tappt in Waldhei...

Heute Redaktion
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Der ohnehin schwer angeschlagene Khol - mitten im Wahlkampf wurde Parteikollegin und Johanna Mikl-Leitner als Innenministerin abbestellt und in einer aktuellen Polit-Umfrage für "Heute" würden ihm derzeit nur 12% der Österreicher ihre Stimme geben - entgleiste der ÖVP-Kandidat im ATV-Interview "Klartext" mit Martin Thür als Interviewer verbal.

"Das Land Österreich war ein Opfer des Nationalsozialismus, aber viele Österreicher waren auch Täter." Und: "Waldheim war ein Ehrenmann". Mit diesen Aussagen in "Klartext" ließ Hofburg-Kandidat am Montagabend aufhorchen.

Der ohnehin schwer angeschlagene Khol - mitten im Wahlkampf wurde Parteikollegin und - entgleiste der ÖVP-Kandidat im ATV-Interview "Klartext" mit Martin Thür als Interviewer verbal.

Thür las in dem TV-Interview eine Stelle aus Khols Buch "Die Kampagne" vor, das dieser Ende der 80er-Jahre über die Waldheim-Affäre veröffentlicht hatte: "So wie Österreich als Land, so war auch Kurt Waldheim ohne Zweifel ein Opfer des Nationalsozialismus", schrieb Khol damals. Auf die Frage von Martin Thür, ob er das heute noch so sehe, antwortete Khol: "Ja, natürlich. Das Land Österreich war ein Opfer des Nationalsozialismus". Und er fügte hinzu: "Aber viele Österreicher waren auch Täter."




"Waldheim war ein Ehrenmann"

Warum er Waldheim als Opfer sehe, beantwortete Khol so: "Kurt Waldheim musste auch in den Krieg. Er musste auch einen Krieg fechten, für den er nicht gestanden ist. Er war, wie seine ganzen Werke gezeigt haben, ein aufrechter Christdemokrat." Obwohl die Historiker-Kommission damals zu Waldheim urteilte, dass dieser "wiederholt an rechtswidrigen Vorgängen mitgewirkt" habe, sieht Khol ihn schuldlos: "Ich stehe dazu. Mitwissen heißt nicht Schuld". Auf die Frage, ob Waldheim Schuld hatte: "Waldheim war ein Ehrenmann. Waldheim hat vielleicht manchmal nicht alles gesagt, was er wusste. Aber im Grundsatz war er ein Ehrenmann."

Khol sieht Waldheim noch in weiterer Hinsicht als Opfer - und zwar "als Opfer einer Intrige, die von Österreich ausging". Er bescheinigte seinem verstorbenen Parteifreund aber, dass die Affäre um ihn zu einer "heilsamen und wichtigen Diskussion" zur Aufarbeitung von Österreichs Rolle im Zweiten Weltkrieg geführt habe, dessen rgebnis er als "gut" befinde.

Zuvor hatte übrigens die ehemalige Richterin Irmgard Griss  in einem Interview mit dem Falter auf die Frage, wen sie bei der Bundespräsidenten-Wahl 1986 gewählt habe, zugegeben: "Möglicherweise Waldheim."

Die Waldheim-Affäre war eine ab 1986 im Wahlkampf des Ex-UNO-Generalsekretärs begonnene, internationale Debatte um die vermutete Beteiligung des damaligen Bundespräsidenten Kurt Waldheims an Kriegsverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Diskussion wirkte auch nach Ende der Amtszeit 1992 hinaus fort.

Waldheim hatte seine Tätigkeiten als Offizier der Wehrmacht (1942 bis 1944) in seinem Lebenslauf ausgelassen und bestritt nach deren Bekanntwerden jede Beteiligung an NS-Verbrechen und damalige Kenntnis davon. Waldheims Verteidiger im Inland kritisierten eine ausländische Einmischung und kampagnenartige Verurteilung eines durchschnittlichen Opportunisten, Waldheims Gegner sahen darin eine Abwehr berechtigter Vorwürfe.

Als Bundespräsident Österreichs blieb Waldheim außenpolitisch relativ isoliert. Die USA erließen 1987 ein privates Einreiseverbot für den „mutmaßlichen Kriegsverbrecher“. 1988 ermittelte eine von Österreichs Regierung eingesetzte internationale Historikerkommission, dass er keine Verbrechen begangen, aber Detailkenntnisse von Mordbefehlen, Deportationen und Morden in seiner Umgebung gehabt hatte. Er habe deren Ausführung einige Male erleichtert, etwa durch Weitergabe von „Feindlageberichten“.

Infolge der Affäre diskutierte Österreich erstmals offen die Beteiligung von Österreichern an NS-Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus. Dies bewirkte eine Abkehr von der staatlichen Opferthese, wonach Österreich 1938 „erstes Opfer Adolf Hitlers“ gewesen sei, stärkte aber auch die FPÖ. Ab 1992 beschloss der Nationalrat die Entschädigung vertriebener Juden und Zwangsarbeiter, ab 2001 die Restitution.