Politik

Hofburg-Wahl: Wahlleiter kriegen E-Learning Schulung

Heute Redaktion
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Bild: EPA

Rechtzeitig vor der Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober werden die 113 Bezirkswahlleiter und die neun Landeswahlleiter ins Innenministerium gebeten, damit ihnen die korrekte Vorgehensweise für das Verhalten bei der Wahl gezeigt wird. Am 6. September wird ihnen dort auch das neue E-Learning-Modul, das Rechtswidrigkeiten wie beim ersten Versuch der Hofburg-Stichwahl verhindern soll, präsentiert.

Rechtzeitig vor der werden die 113 Bezirkswahlleiter und die neun Landeswahlleiter ins Innenministerium gebeten, damit ihnen die korrekte Vorgehensweise für das Verhalten bei der Wahl gezeigt wird. Am 6. September wird ihnen dort auch das neue E-Learning-Modul, das Rechtswidrigkeiten wie beim ersten Versuch der Hofburg-Stichwahl verhindern soll, präsentiert.

Die formal vom Innenminister geleitete Bundeswahlbehörde hat die Landeswahlbehörden bereits aufgefordert, für Schulungen im jeweiligen Land selbst zu sorgen.

Ob Unwissenheit dafür verantwortlich war, dass in etlichen Bezirken nicht ordnungsgemäß vorgegangen wurde, oder Vorsatz, wurde nicht nachgewiesen. Denn bei der in der Causa hatte sich gezeigt, dass in etlichen Fällen die Formulare korrektes Vorgehen bescheinigten, auch wenn zu früh oder von den falschen Personen ausgezählt wurde.

Innenminister Wolfgang Sobotka forderte OSZE-Wahlbeobachter für die 14 Bezirke, in denen gegen Briefwahl-Regeln verstoßen wurde, an. Das sind: Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Stadt Villach, Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz, Reutte.

Entscheidend für die Aufhebung waren Wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet.

Es verletzte "den Grundsatz der Freiheit der Wahl, wenn staatliche Stellen (das Innenministerium) Informationen über eingelangte Auszählungsergebnisse vor Wahlschluss an ORF, APA, andere Medien oder Forschungsstellen weitergeben, gleich, unter welchen Auflagen ("Sperrfrist"). Diese Rechtswidrigkeit könne dazu führen, dass Auszählungsergebnisse sowie die Berichterstattung darüber "durchsickern" und sich – besonders via Social Media – rasant verbreiten.

Im vorliegenden Fall habe die APA Stunden vor Wahlschluss eine Meldung, in der sinngemäß dargestellt wird, der Wahlsieg Norbert Hofers sei anzunehmen und ein "Drehen" des Ergebnisses nicht mehr wahrscheinlich, verbreitet. Angesichts des knappen Wahlausganges konnten Meldungen über den angeblichen Wahlausgang, basierend auf durch staatliche Stellen weitergegebene Auszählungsergebnisse, von Einfluss auf das Wahlergebnis sein.