Politik

Hofburgwahl: Sperrzonen um Wahllokale

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:21

Gemeinden sollten bei der Hofburgwahl am 4. Dezember relativ enge Verbotszonen um Wahllokale ziehen, wenn Veranstaltungen wie Adventmärkte geplant sind. Darauf weist der Präsident des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer, hin.

Gemeinden sollten bei der Hofburgwahl am 4. Dezember relativ enge ziehen, wenn Veranstaltungen wie Adventmärkte geplant sind. Darauf weist der Präsident des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer, hin.

Die Verbotszonen um Wahllokale müssen allen Wählern laut Gesetz die ungestörte Ausübung ihres Stimmrechts sichern. Im Gesetz sind keine fixen Abstände vorgeschrieben. Bisher waren 50 bis 100 Meter üblich. Bei der zweiten Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten am 4. Dezember gilt die Nationalratswahlordnung.

Das Gesetz legt klar und deutlich fest, dass es im Umkreis eines Wahllokales keine Ansammlungen geben darf. Auch Adventmärkte gelten als Ansammlungen.
Wahlanfechtungen keine Gründe geben

Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer empfiehlt den Gemeinden, die jeweiligen Abstände mit Augenmaß festzusetzen. Er schlägt 30 Meter Minimum vor, wenn es nicht anders geht. "Wir empfehlen nicht, dass Adventmärkte wegen der Wahl abgesagt werden müssen."

Es gebe aus den Gemeinden bundesweit sehr viele Anfragen zu den Verbotszonen. Die Verunsicherung in vielen Gemeinden scheint groß zu sein. Laut Mödlhammer zeigt die Erfahrung, dass Juristen Anlasspunkte sehen könnten, allenfalls eine Wahl aufzuheben. Die Wahlbehörden müssten deshalb alle Faktoren ausschließen, die eine weitere Wahlanfechtung ermöglichen.

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