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Hofer mit Hitler-Bart gepostet: 42-Jähriger verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Norbert Hofer hat am Freitag - in Abwesenheit - einen Rechtsstreit in erster Instanz gewonnen. Er klagte einen 42-jährigen Invaliditätspensionisten, weil dieser ihn auf Facebook mit Adolf Hitler verglichen hat.

Norbert Hofer hat am Freitag - in Abwesenheit - einen Rechtsstreit in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen. Er klagte einen 42-jährigen Invaliditätspensionisten, weil dieser ihn auf Facebook mit Adolf Hitler verglichen hat.

Der Anwalt des , Hubertus Weben, wird sich über das Urteil gefreut haben: Das Posting eines 42-jährigen Mannes, der Invalidenpension bezieht, erfüllt laut Richterin Martina Kahn den Tatbestand der üblen Nachrede.

Hofer mit Hitlerbart

"Hofer wünscht allen geistig gestörten Inländern, die ihn wählen, einen guten Morgen. Heil Hofer", postete er im Mai 2016. Darunter eine Fotomontage von Norbert Hofer mit Hitlerbärtchen. Nach wenigen Tagen löschte der Nutzer das Posting wieder.

Er entschuldigte sich bei den Wählern, nicht aber bei Hofer. Dieser sei für ihn rechts und wolle das Amtsverständnis des Bundespräsidenten ändern: "Es wird nur gehetzt, gegen Ausländer, Asylanten, Flüchtlinge - die FPÖ nutzt Ängste der Leute aus und schürt sie - ich mache mir Sorgen und wollte halt warnen und vielleicht ein paar Leute zum Umdenken bewegen.", schrieb er.

Der Angeklagte selbst will sein Posting satirisch gemeint haben, die Morddrohungen, die er daraufhin bekam, waren aber ernst gemeint. Das Urteil lautet trotzdem: Üble Nachrede. Norbert Hofer erhält 1.000 Euro Entschädigung, außerdem muss der Verurteilte noch 320 Euro teilbedingte Geldstrafe verkraften.