Politik

Hofer zahlt anstandslos hohe Wahlkampf-Strafe

Grundsätzlich hätte die FPÖ gegen die Strafe Einspruch erheben können. Das will sie aber nicht. Sie wird die 372.000 Euro schnell einzahlen.

Heute Redaktion
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FPÖ-Bundesparteichef Norbert Hofer bei seiner Wahl zum Landesparteiobmann im Burgenland.
FPÖ-Bundesparteichef Norbert Hofer bei seiner Wahl zum Landesparteiobmann im Burgenland.
Bild: picturedesk.com

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat der FPÖ eine fette Geldstrafe von 372.000 Euro aufgebrummt. Warum? Weil sie laut Ansicht des Senats die Wahlkampfkosten-Obergrenze im Jahr 2017 überschritten hat.

372.000 Euro

Die FPÖ hat grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Strafe anzukämpfen und Einspruch einzulegen. Will sie aber nicht: "Das wurde überschritten und dafür hat man den Kopf hinzuhalten", sagt Parteichef Norbert Hofer der APA.

372.000 Euro sind fällig, weil die FPÖ im Wahlkampf 2017 fast drei Millionen Euro zuviel ausgegeben hat: 10,7 Millionen statt den erlaubten sieben Millionen.

Hofer bezeichnet die Strafe als "Altlast", die unter seinem Vorgänger Heinz-Christian Strache geschehen ist. "Ich übernehme hier die Verantwortung, wir werden das ohne zu beeinspruchen zur Zahlung bringen", so Hofer.

Kommt nicht mehr vor

Im Wahlkampf 2019 - der noch geprüft wird - habe es ganz sicher keine Überschreitung gegeben, sagt Hofer. "Uns es ist wichtig, dass das auch so bleiben wird."

Das sind hehre Ziele, haben doch viele Parteien in der Vergangenheit die Obergrenze verletzt und Strafen in Kauf genommen.

ÖVP zahlte 800.000 Euro Strafe

So zum Beispiel die ÖVP, die im ersten Wahlkampf unter Sebastian Kurz fast doppelt so viel ausgab wie erlaubt: 13,5 Millionen Euro statt sieben. Dafür zahlte sie fast die Höchststrafe: 800.000 Euro (1 Mio. wäre möglich gewesen).

Und auch die SPÖ hat die Grenze 2017 überschritten: Um 383.000 Euro, wofür der Senat eine Strafe von 30.000 Euro verhängte. ÖVP und SPÖ sind Wiederholungstäter: Im Gegensatz zur FPÖ haben die beiden Parteien auch davor, im Wahlkampf 2013, die Obergrenzen überschritten.