Oberösterreich

Wegen Preisen – jetzt werden Kebab-Standler verwarnt

In Ried kostete ein Kebab bei den meisten Standln schon mehr als 6 Euro. Ein Standl-Besitzer verplauderte sich, die Behörde ermittelte.
Peter Reidinger
03.09.2023, 19:42
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Viele Imbiss-Stände müssen aufgrund der extrem gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise völlig neu kalkulieren. In Linz schraubte etwa ein beliebter indischer Takeaway seine Preise nach oben, anders ginge es nicht, erklärt der Besitzer gegenüber "Heute" Anfang des Jahres. Auch der Pizzapreise wird wohl weiter steigen, weil die Rohstoffe immer mehr kosten, so ein Betreiber diese Woche im Gespräch mit "Heute".

Beim Kebab sorgte aber ein Standl-Besitzer aus dem Innviertel für Stirnrunzeln. Er meinte im Interview mit einer Lokalzeitung: "Vor 15 Jahren konnte ich einen Kebab noch für drei Euro verkaufen. Jetzt kostet es doppelt so viel". Alleine der Preis für Strom und Gas sei um 1.000 Euro angestiegen. Ein Teil des Gesprächs brachte den Gastronomen allerdings in Bedrängnis. Da sagte er nämlich, dass er vier Kollegen angerufen habe und man sei zum Schluss gekommen, dass man die Preise jeweils auf den gleichen Preis erhöhen werde.

Behörde schritt ein

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) interessierte sich schließlich für den Fall – wir berichteten. "Mehrere Gastronomiebetreiber in Ried im Innkreis, Oberösterreich, standen unter dem Verdacht an kartellrechtswidrigen Absprachen teilgenommen zu haben", so die Behörde in einer Aussendung.

Das Kartellgesetz normiert ua die sogenannte "Bagatellausnahme". Demnach sind Kartelle vom Kartellverbot ausgenommen, wenn im Wettbewerb miteinander stehende Unternehmer einen gemeinsamen Marktanteil von nicht mehr als 10 % am relevanten Markt oder wenn im Wettbewerb nicht miteinander stehende Unternehmer jeweils einen Marktanteil von nicht mehr als 15 % am relevanten Markt haben.

Für die Festsetzung der Verkaufspreise, die Einschränkung der Erzeugung oder des Absatzes und die Aufteilung der Märkte gilt die Bagatellausnahme jedoch nicht. Verdichteten Verdachtsmomenten auf Kartellierung hat die BWB auch bei klein strukturierten Märkten standardmäßig nachzugehen, kann aber bei Abstellung von der Beantragung von Bußen absehen. (Quelle: BWB)

Von einer Strafe sah man aber ab. "Den Geschäftsinhabern wurde jeweils ein Abmahnungsschreiben übermittelt. Dabei wurde ausdrücklich klargestellt, dass Preisabsprachen, Kunden- und Marktaufteilungen sowie auch der Austausch wettbewerbssensibler Informationen nach dem Kartellgesetz untersagt sind."

Vom Verdacht der Absprachen waren laut BWB insgesamt fünf Gastronomiebetreiber betroffen. Ihre Geschäftsräumlichkeiten sind nur wenige Gehminuten von einander entfernt. "Es war ersichtlich, dass mehrere Speisearten zum selben Betrag angeboten wurden. Kebab, Burger, Pizzen udgl. waren teilweise gleich bei den Gastronomiebetrieben ausgepreist", so die Behörde.

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