Coronavirus

Hohe Zahlen – Regierung verlängert Corona-Maßnahme

Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen,verlängert die Bundesregierung nun auch die Sonderbetreuungszeit für an Corona erkrankte Kinder.

Michael Rauhofer-Redl
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Die Sonderbetreuungszeit wurde bis zum Ende des Schuljahres verlängert. (Symbolbild)
Die Sonderbetreuungszeit wurde bis zum Ende des Schuljahres verlängert. (Symbolbild)
Getty Images

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Möglichkeit zur Kurzarbeit um zwei weitere Monate verlängert wurde. Diese war ja ursprünglich nur für zwei Jahre vorgesehen und würde im März enden. Dank eines neuen Beschlusses wurde diese Maßnahme aber bis Ende Mai 2022 verlängert. 

Am Donnerstag wurde dann bekannt, dass auch Phase 6 der Sonderbetreuungszeit, die mit 1.1.2022 in Kraft getreten ist, angesichts der fortwährenden Omikron-Welle bis Ende des Schuljahres verlängert wird.

"Aufgrund der aktuellen Mutation des Coronavirus sind wir nach wie vor mit sehr hohen Infektionszahlen konfrontiert. Daraus ergibt sich für Kinder das Risiko, im Schulbetrieb angesteckt zu werden. Deshalb verlängern wir die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen", so Arbeitsminister Martin Kocher in einer Aussendung zur Notwendigkeit der Verlängerung der Krisenmaßnahme.

Phase bis zu Sommerferien verlängert

Diese Phase läuft nun bis 8.7.2022, also bis zum Ende des Schuljahres in allen Bundesländern. "Damit haben berufstätige Eltern mit Betreuungspflichten auch weiterhin die Möglichkeit, Sonderbetreuungszeit zu beanspruchen – insgesamt bis zu drei Wochen im ersten Halbjahr. Die Bestimmungen bleiben dabei unverändert: Die Betroffenen können entweder den Rechtsanspruch oder das Vereinbarungsmodell nutzen. Wie bisher werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber in beiden Fällen 100 Prozent des Gehaltsaufwands ersetzt. Es freut mich, dass wir Eltern auf diesem Weg treffsicher entlasten können, wenn sie sich um ein erkranktes oder in Quarantäne befindliches Kind kümmern müssen", so Kocher.

Frauenministerin Susanne Raab und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP). (Archivbild)
Frauenministerin Susanne Raab und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP). (Archivbild)
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

"Alleinerzieherinnen werden entlastet"

Während der gesamten Laufzeit wurde die Sonderbetreuungszeit bisher von 38.206 Personen in Anspruch genommen – rund 70 Prozent davon waren Frauen. "Berufstätige Eltern sind durch Arbeit und Familie sowie sonstige Betreuungspflichten oft Mehrfachbelastungen ausgesetzt. Die Sonderbetreuungszeit ist eine wesentliche Maßnahme, um Eltern in Zeiten von Corona zu unterstützen. Für mich ist es besonders wichtig, die Situation von Alleinerzieherinnen im Blick zu behalten: Sie waren während der gesamten Corona-Pandemie besonders gefordert. Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit ist insbesondere für sie eine wesentliche Entlastung bei der Betreuung ihrer Kinder, sollten sie an Corona erkranken", so Familienministerin Susanne Raab.

Im Rahmen der Sonderbetreuungszeit konnten bisher über 69.000 Personen betreut werden – der weitaus überwiegende Teil davon waren Kinder. Für die Maßnahme wurden bisher 19,7 Millionen Euro vom Bund an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausbezahlt.

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