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Höhere Notstandshilfe für jeden Österreicher

Heute Redaktion
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In der Coronakrise soll denen geholfen werden, die es am dringendsten brauchen. So soll am Dienstag die Erhöhung der Notstandshilfe beschlossen werden.

Der Nationalrat tritt am Dienstag zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen mehr als ein Dutzend weiterer COVID-19-Gesetze, für die die zuständigen Ausschüsse bereits grünes Licht gegeben haben. Darunter findet sich auch ein Punkt, der eine befristete Erhöhung der Notstandshilfe in der Corona-Krise vorsieht.

Es ist vorgesehen, die Höhe der für die Monate Mai bis September gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes zu erhöhen. Befristete Invaliditätspensionen oder Krankengeld können temporär weiterbezogen werden, wenn Begutachtungen nicht möglich sind. Auch Familienbeihilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen länger ausgezahlt.

Alle sollen bessergestellt werden

Vorgelegt wurde der bereits im Sozialausschuss behandelte Entwurf von den Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Markus Koza (Grüne). Bei der Ermittlung der Leistungshöhe soll die im angedachten Zeitraum gebührende Anzahl an Familienzuschlägen sowie die in Betracht kommende Obergrenze für den zum Arbeitslosengeld gebührenden Ergänzungsbeitrag berücksichtigt werden, heißt es darin. Ebenso soll ein sonst auf die Notstandshilfe anzurechnendes eigenes Einkommen bei der Berechnung des Leistungsanspruchs für die Monate Mai bis September 2020 nicht leistungsmindernd wirken.

Gleichfalls erstreckt wird der Berufs- und Entgeltschutz. Ziel ist es dabei, gerade im März 2020 arbeitslos gewordene Personen vor einer Reduktion des Arbeitslosengeldes durch das Abrutschen in die Notstandshilfe zu bewahren. Gleichzeitig werden auch vor COVID-19 vorhandene Notstandshilfebezieher durch die Erhöhung der Leistung, die für die Monate Mai bis September 2020 gebührt, bessergestellt.