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Holzinger: Stichwahl-Aufhebung "alternativlos"

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, hat die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Freitag noch einmal verteidigt. In seiner ersten Pressekonferenz seit der umstrittenen Entscheidung bezeichnete Holzinger das Urteil als "alternativlos". Jetzt muss er des Alters wegen in Pension gehen.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, hat die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Freitag noch einmal verteidigt. In seiner ersten Pressekonferenz seit der umstrittenen Entscheidung bezeichnete Holzinger das Urteil als "alternativlos". Jetzt muss er des Alters wegen in Pension gehen.

Die Rechtsprechung sei "gut überlegt und gut begründet" gewesen. Holzinger betonte, er habe sich bewusst erst jetzt am Tag nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wahlwiederholung zu Wort gemeldet. An den unmittelbar nach dem Urteil vom 1. Juli einsetzenden Debatten habe er sich nicht beteiligt, "weil ich nicht wollte, dass in der ohnehin immer aufgeheizten Stimmung eines neuerlichen Wahlkampfes irgendeine Äußerung des Verfassungsgerichtshofes zu Fehlinterpretationen, Missdeutungen führt."

Das Verfassungsgericht hat am 1. Juli die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl angeordnet und damit zum ersten Mal eine bundesweite Wahl aufgehoben. Grund waren schwere Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Stimmbezirken sowie die Weitergabe von Teilergebnisse an die Medien vor Wahlschluss.
Holzinger geht 2017 in Pension

Seither gab es heftige Kritik. So sprach der Verfassungsjurist Heinz Mayer von einer "klaren Fehlentscheidung". Dies deshalb, weil der Wortlaut der Verfassung eine Wahlaufhebung nur vorsieht, wenn eine rechtswidrige Vorgehensweise auch von Einfluss auf das Ergebnis war. Die Verfassungsrichter hatten aber explizit keine Manipulation der Ergebnisse festgestellt. Und Statistiker rechneten vor, dass eine Manipulation extrem unwahrscheinlich war.

Holzinger beharrte am Freitag auf der Position des Verfassungsgerichts: Weil der tatsächliche Nachweis einer Manipulation nur schwer zu führen sei, hebe man Wahlen schon dann auf, wenn die Verletzung der Wahlvorschriften auf das Ergebnis von Einfluss sein konnte. Die Bestätigung der Wahl wäre aus seiner Sicht ein falsches Signal gewesen: "In Zukunft würde sich niemand mehr an Vorschriften, die Manipulationen vermeiden sollen, gebunden fühlen."

Es war die letzte Bilanz-Pressekonferenz mit dem derzeitigen Präsident des VfGH. Der gebürtige Gmundner Holzinger wird im Juni 70 und muss deshalb den Vorsitz 2017 abgeben.