Politik

Homöopathie-Streit: Aus für Globuli in Apotheken?

Heute Redaktion
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Patientenanwältin Pilz sagt homöopathischen Mitteln den Kampf an. Sie will ein Verkaufsverbot in Apotheken und Patienten informieren, dass die Mittel nicht wirken.

Auf Rezept gibt es die Globuli in Österreich nicht. Homöopathische Therapien werden aber auch im öffentlichen Gesundheitssystem – von Ärzten, in Ambulanzen des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) – angeboten. Patientenanwältin Sigrid Pilz fordert nun im "Standard" eine klare Abgrenzung des KAV gegenüber diesen Therapien.

"Die Ärzte müssen ihre Patienten darauf aufmerksam machen, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für Homöopathie gibt und damit auch keine Wirksamkeit erwiesen ist", so Pilz. Und: Sie fordert ein Verkaufsverbot von Globuli oder Bachblüten in Apotheken beziehungsweise zumindest einen Aufdruck, dass diese keine Medikamente seien.

Kritik kommt vom Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs. Er verweist darauf, dass es klare gesetzliche Vorgaben für die Zulassung der Präparate gebe. "Vorrangig" sei die "Information über die Produkte", so Pharmig-Chef Herzog. Der Mensch soll aber seine "Gesundheit selbstbestimmt managen." Die Ärzteschaft ist gespalten (siehe auch Pro & Contra unten). Die MedUni Wien bietet das Wahlfach Homöopathie mit sofortiger Wirkung nicht mehr an. Aktuell verfügen 748 Ärzte in Österreich über ein Diplom für Homöopathie, das die Ärztekammer anbietet. Laut Kammer geht es dabei "nur um Methoden, die die Schulmedizin ergänzen".

PRO: "Patienten geht es damit besser"

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Dr. Michael Frass, Internist: "Die Forderung nach einem Verbot geht ins Leere. Die Wirksamkeit ist an Patienten, denen es mit Homöopathie besser geht – das kann nur teilweise ein Placebo-Effekt sein – zu sehen. Daher muss es für Menschen weiter möglich sein, sich auch so behandeln zu lassen."

KONTRA: "Keine Wirkung bewiesen"

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Dr. Ludwig Kaspar, Internist: "Komplementärmedizinische Angebote kann man belassen. Aber die Bevölkerung ist zu informieren, dass bisher für Homöopathie keine Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus festgestellt wurde. Daher bezahlt sie auch die Krankenkasse nicht." (red)