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Horror-Strafen für Essensfotos auf Facebook & Co mög...

Heute Redaktion
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"Foodporn", das Knipsen und Posten von Essensfotos, boomt. Allein: Juristisch sind Urheberrechtsklagen möglich. Für auf Instagram, Facebook und Co. veröffentlichte Fotos kann es schnell Strafen geben, wenn dem Koch das Essen nicht "schmeckt". Und das kann teuer sein, bis zu sechsstellige Beträge sind bei Strafen mögllich.

"Foodporn", das Knipsen und Posten von Essensfotos, boomt. Allein: Juristisch sind Urheberrechtsklagen möglich. Für auf Instagram, Facebook und Co. veröffentlichte Fotos kann es schnell Strafen geben, wenn dem Koch das Essen nicht "schmeckt". Und das kann teuer sein, bis zu sechsstellige Beträge sind bei Strafen mögllich.

Voraussetzung ist, so Dr. Clemens Ofner von Anwälte Burger & Partner, dass "die visuelle Gestaltung der Speise als Kunst interpretierbar ist, es sich um eine individuelle Leistung des Kochs handelt, die sich vom Alltäglichen, Üblichen abhebt". Die Strafen reichen bis in den sechsstelligen Bereich. Im Zweifelsfall also fragen, bevor man ein Essensfoto im Netz veröffentlicht.

Abgewendet ist dafür mittlerweile, dass über Social Media geteilte Fotos von Gebäuden als Urheberrechtsverletzung gesehen werden können. Das EU-Parlament hat sich kürzlich klar für die Panorama-Freiheit ausgesprochen. Wer berühmte Sehenswürdigkeiten fotografiert und diese auf sozialen Medien hochlädt, begeht damit auch weiterhin keine Urheberrechtsverletzung.