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Hummer müssen künftig vor Kochen betäubt werden

Der Schweizer Bundesrat verbietet, dass Hummer lebendig ins kochende Wasser geworfen werden. Die Tiere müssen künftig zuvor betäubt werden.

Heute Redaktion
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Hummer müssen künftig vor dem Kochen betäubt werden.
Hummer müssen künftig vor dem Kochen betäubt werden.
Bild: picturedesk.com/APA

Wer frischen Hummer, Langusten oder Bärenkrebs essen will, wird künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Gegen den Widerstand von Gastronomen hat der Bundesrat in der Schweiz beschlossen, dass lebende Panzerkrebse vor dem Töten betäubt werden müssen.

Heute werden die Tiere in der Regel lebend ins kochende Wasser geworfen. Mit diesem heftig umstrittenen, aber weit verbreiteten Umgang mit Panzerkrebsen ist nun Schluss. In Zukunft müssen die Tiere betäubt werden, zum Beispiel mit Elektroschocks. Restaurants, die Hummer anbieten, werden also ihre Küchen nachrüsten müssen.

In Gastrokreisen hat das bereits für rote Köpfe gesorgt. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat aber daran fest, die bisher nur für Wirbeltiere geltende Betäubungspflicht auf Panzerkrebse auszudehnen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese ebenfalls leidens- und empfindungsfähig seien, schreibt er dazu.

Kein Importverbot

Auch vor der Tötung müssen Panzerkrebse schonender gehalten werden. Sie dürfen zwar gekühlt, aber nicht mehr direkt auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden. Zudem müssen im Wasser lebende Arten neu immer in ihrem natürlichen Milieu gehalten werden. Ein Importverbot scheint hingegen nicht mehrheitsfähig. Der Nationalrat hat letzten Juni einen entsprechenden Antrag aus den Reihen der Grünen abgelehnt.

Daneben hat der Bundesrat am Mittwoch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen zum besseren Schutz von Tieren beschlossen. Eine davon soll den Handel mit illegal importierten Hunden eindämmen: Wer einen Hund verkaufen will, muss im Inserat zwingend eine Adresse und die Herkunft des Tiers angeben. Zudem wird die Rückverfolgbarkeit importierter Hunde verbessert.

Neu sind bei Hunden sämtliche Bellstopp-Geräte verboten, die durch Lautäußerungen des Hundes automatisch ausgelöst werden, also unabhängig vom Grund des Bellens. Bisher waren Geräte, die ausschließlich Wasser oder Druckluft ausstoßen, von diesem Verbot ausgenommen.

Beim gewerbsmäßigen Verkauf von Heimtiergehegen müssen die Anbieter schriftlich darüber informieren, welche Tierart im jeweiligen Käfig gesetzeskonform gehalten werden kann. Damit soll verhindert werden, dass zu kleinen Käfige verkauft werden. Zudem müssen die Händler Informationen zur tiergerechten Haltung der jeweiligen Tierart abgeben.

Schonung für scheue Tiere

Neue Vorschriften gibt es auch für Ausstellungen oder Sportanlässe. Wer solche Anlässe organisiert, muss künftig dafür sorgen, dass die Tiere von kompetenten Personen betreut werden. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere weiterhin bei den Halterinnen oder Haltern. Der Veranstalter muss jedoch eingreifen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen. Tiere, die durch die Situation überfordert sind, müssen aus den Veranstaltungsräumen entfernt werden.

Besonders geschont werden sollen scheue, auf Flucht eingestellte Tierarten wie Meerschweinchen, Kaninchen und Küken. Diese dürfen an Ausstellungen, Börsen oder Märkten nicht mehr in Streichelzoos gehalten werden. Permanente Streichelzoos, wo sich die Tiere in vertrauter Umgebung jederzeit zurückziehen können, sind hingegen weiterhin erlaubt.

Verschärft werden auch die Vorschriften für Tierversuche: Jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, muss einen speziell ausgebildeten Tierschutzbeauftragten bestimmen. Die Änderungen treten am 1. März in Kraft. (fur/sda)