Steiermark
Hund bei 70 km/h nachgeschleift: Nur 6.000 Euro Strafe
Zu Silvester soll ein Steirer seinen Hund bei 70 km/h hinter seinem Fahrzeug nachgeschleift haben. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Steirer wurde am Dienstag in Graz wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Mann soll zu Silvester seinen eigenen Hund hinter seinem Auto nachgeschleift haben. Wie der ORF Steiermark berichtet, wurde dem Angeklagten vorgeworfen, seinen Hund rund 350 Meter weit angeleint hinter seinem Auto nachgeschleift zu haben, bei bis zu 70 Stundenkilometern.
So etwas mache er nicht, erklärte der 69-Jährige vor Gericht. Vielmehr sollte sein Jaghund einen Dachs aufstöbern. Dabei habe er sich wohl die Verletzungen zugezogen. Auch bestritt der Mann, dass der Vierbeiner angeleint gewesen sei. Die Leine sei lediglich hinten an seinem Lastenhänger befestigt gewesen, dies aber nur, damit sie nicht verloren gehe. Der Hund sei nicht an der Leine gewesen, beteuerte der Angeklagte wiederholt.
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Zeugin und Ärztin widersprachen
Anders nahm die Situation eine Zeugin, eine junge Mutter, wahr. Sie fuhr im Pkw hinter dem 69-Jährigen. Zusammen mit ihrer fünfjährigen Tochter habe sie mit ansehen müssen, wie der Hund um sein Leben kämpfte. Nach etwas mehr als 300 Metern sei dann das Halsband aufgegangen. Womöglich die lebensrettende Wende in dem Fall. "Es war überall Blut", erklärte die Zeugin laut ORF. Im Nachgang habe ihre Tochter dann immer wieder von dem schrecklichen Vorfall gesprochen.
Belastend war beim Prozess am Dienstag auch die Aussage der Veterinärmedizinerin. Die Tierärztin, die die Verletzungen des Hundes behandelt hat, widersprach der Version des Angeklagten. Die Verletzungen würden nicht zu einem Kampf mit einem Dachs passen, sehr wohl aber zum von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf. Der Hund erlitt schwere Abschürfungen und ausgerissene Krallen an allen vier Beinen.
Der Angeklagte allerdings blieb bei seiner Schilderung der Geschehnisse. Dennoch wurde er vom Gericht wegen Tierquälerei verurteilt. Das Urteil von 6.000 Euro Geldstrafte ist noch nicht rechtskräftig, da sich der 69-Jährige Bedenkzeit erbat. Tierquälerei ist mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht.