Anwältin abgestraft

Hund "Elly" saß im Auto vorne – 600 Euro Strafe in NÖ

Anwältin Ulrike Werner war mit ihren beiden Vierbeinern im Auto in Tulln zum Einkaufen unterwegs. Der Shopping-Ausflug endete teurer als geplant.

Isabella Nittner
Hund "Elly" saß im Auto vorne – 600 Euro Strafe in NÖ
Ulrike Werner (li.) sieht "Elly" und "Ferdinand" als Familienmitglieder an. Sie will die Strafe nicht auf sich sitzen lassen und ging bis zum Landesverwaltungsgericht.
privat, Polizei

Diesen Shopping-Samstag hatte sich Ulrike Werner aus Klosterneuburg (Bezirk Tulln) anders vorgestellt: Am 18. Februar 2023 war sie gemeinsam mit ihrem Schäferhund "Eleonore" und dem Welsh Terrier "Ferdinand" mit dem Auto in Tulln unterwegs. Dabei beförderte sie die beiden Vierbeiner wie schon viele Jahre zuvor auch: "Ferdinand" saß auf einer rutschfesten Unterlage auf der Hutablage, "Elly", ebenso gegen das Rutschen gesichert, auf der Rückbank.

Polizeikontrolle

Doch plötzlich verfolgte die Anwältin, die auf Erwachsenen-Vertretung spezialisiert ist, die Polizei. Sie hielt ihren Wagen an, holte für die Fahrzeugkontrolle den Führerschein aus dem Auto. "Als ich den Führerschein aus meiner Geldbörse nahm, sprang "Elly" auf den Beifahrersitz. Ferdinand blieb auf der Hutablage liegen", schildert die Klosterneuburgerin gegenüber "Heute".

Es ist davon auszugehen, dass der Transport eines psychisch Kranken (...) oder eines mit Rauschmitteln Beeinträchtigten, wesentlich gefährlicher ist, als ein friedlich auf der Rücksitzbank schlummernder oder interessiert beim Fenster hinausblickender Vierbeiner.
Ulrike Werner
kämpft gegen eine 600 Euro-Strafe an

Der Polizist habe kurz darauf begonnen, ihre Hunde zu fotografieren, erklärte der Anwältin, er müsse sie anzeigen, weil die Hunde nicht gesetzeskonform gesichert seien.

Kurz darauf flatterte eine Strafanzeige, die sich gewaschen hat, in den Postkasten der Frau. 600 Euro Strafe, weil die "Ladung" im Auto nicht so gesichert gewesen sei, dass sie die Lenkerin während der Fahrt nicht ablenken oder stören könne. "Meine Hunde sind Familienmitglieder", ärgert sich die Advokatin und führt aus: "Es ist davon auszugehen, dass der Transport eines psychisch Kranken, sei er nun schizophren, an Alzheimer erkrankt, dement, manisch depressiv, oder eines mit Rauschmitteln Beeinträchtigten, wesentlich gefährlicher ist, als ein friedlich auf der Rücksitzbank schlummernder oder interessiert beim Fenster hinausblickender Vierbeiner."

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    "Ferdinand" und "Elly" im VW Bus von Ulrike Werner.
    "Ferdinand" und "Elly" im VW Bus von Ulrike Werner.
    privat

    Einspruch, Beschwerde

    Die Gesetzgebung sei auch gar nicht schlüssig, argumentiert die Anwältin zudem: Wenn der Hund in einem ausbruchssicheren Käfig transportiert würde und sich deshalb beispielsweise übergeben müsse, sich in der Leine verheddere oder die gesamte Fahrt über winsle, sei dies ebenso Ablenkung. 

    "Der springende Punkt ist: Wendet man das Gesetz so an, kann sich jeder entscheiden, ob er den Führerschein will ODER Hunde. Hunde sind Lebewesen, die auch zum Arzt müssen und frische Luft brauchen", führt sie ins Treffen.

    Sie erhob Einspruch gegen die Strafe, danach Beschwerde, jedes Mal blitzte sie ab. Mittlerweile befindet sich der Fall beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Vor einer Woche fand die Verhandlung statt. Das Ergebnis: Laut Richterin hätten sowohl Anzeige als auch das Strafmaß seine Berechtigung. 

    Schon 780 Euro

    "Mir bleibt jetzt nur noch die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof", zeigt sich Ulrike Werner im Gespräch mit "Heute" weiter kampfbereit. 780 Euro machen Strafe plus Verwaltungskosten mittlerweile aus.

    Der Anwältin geht es auch ums Prinzip: "Es kann nicht sein, dass ein Hundebesitzer, wenn er dieser Entscheidung folgt, sein Familienmitglied in Vollnarkose im Käfig transportieren muss, damit es ihn nicht beißt und er seinen Führerschein behält."

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